Dienstag, 9. September 2008

Revision gegen TKDV-Urteil des LG Görlitz eingelegt

Gegen das Urteil des LG Görlitz haben wir zunächst Revision eingelegt. Ob die Revision wirklich durchgeführt werden wird, hängt zunächst auch einmal von den schriftlichen Urteilsgründen des LG Görlitz ab.

Am spannendsten ist dabei eigentlich die Frage, ob das Urteil mit der Stoßrichtung angegriffen werden kann, dass die Berufung der Staatsanwaltschaft eigentlich als unzulässig hätte verworfen werden müssen. Hier ist aber ggf. abzuwägen, ob eine hierzu negative Entscheidung des OLG Dresden nicht die unangenehmere Variante darstellt.

In jedem Fall planen wir derzeit folgende weitere Tätigkeiten:

  • Aufarbeitung des Verfahrens vom letzten Dezember durch eine Veröffentlichung in politischen und rechtspolitischen Zeitschriften (hierzu gibt es bereits konkrete Planungen)

  • Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften zur Frage der möglichen Unzulässigkeit einer staatsanwaltschaftlichen Berufung (hier sind wir noch auf Autorensuche)

Zu allen Punkten werden wir weitere Details veröffentlichen, wenn es soweit ist.

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