Die für Dienstag, den 2. September 2008, um 10:00 Uhr angesetzte Berufungsverhandlung am Landgericht Görlitz (Postplatz 18, Saal 200) gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Andreas Reuter findet zunächst wie geplant statt.
Noch nicht entschieden wurde über den Antrag der Verteidigung, die Berufung der Staatsanwaltschaft als unzulässig zu verwerfen; die Staatsanwaltschaft war um Stellungnahme zu dem Antrag gebeten worden, Staatsanwältin Küsgen hatte daraufhin jedoch lediglich beantragt, "über die Zulässigkeit der Berufung im Urteil zu entscheiden." Dem kommt der Vorsitzende Richter am Landgericht, Böcker, nunmehr auch nach.
Insofern wird die Verhandlung zwei inhaltliche Stränge haben - zum Einen die Frage, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt im vorliegenden Fall berechtigt war, Berufung einzulegen (bzw. dass sie dies nicht war und es nur getan hat, um eine Überprüfung der unglaublichen Vorgänge am Amtsgericht Zittau im Wege der Revision zu verhindern), zum Anderen wird natürlich bis zu einem Urteil auch der strafrechtliche Vorwurf - die "Dienstflucht" des Angeklagten - zu erörtern sein (bzw. die Gründe, warum Andreas sich so verhalten hat, und die Frage, ob der Staat vor dem Hintergrund der in Art. 4 Abs. 1 GG postulierten Gewissensfreiheit in einem solchen Fall überhaupt strafrechtliche Sanktionen erlassen darf).
Freitag, 29. August 2008
Berufungsverhandlung gegen Totalverweigerer findet statt
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen