Die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Görlitz ihre (Revisionsverhinderungs-)Berufung aufrecht erhält, liegt derzeit bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zur Klärung. Diese hat sich nun mit einem Zwischenbescheid gemeldet und angekündigt, dass die Sache noch etwas brauchen werde, da eine Stellungnahme des Leitenden Oberstaatsanwalts Uebele der Staatsanwaltschaft Görlitz angefordert sei. Man werde anschließend auf den Vorgang zurückkommen.
"Gut Ding will Weile haben" - soweit wollen wir uns also zunächst einmal nicht beschweren...
Dienstag, 29. April 2008
Die Generalstaatsanwaltschaft bittet um Geduld
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen