... dann muss man mal schauen, ob die Dienstaufsicht dies tut ...
Wie berichtet, weigert sich die Staatsanwaltschaft Görlitz, die gegen das Urteil des AG Zittau eingelegte Berufung zurückzunehmen, um, so die offene Argumentation des Leitenden Oberstaatsanwalts Uebele gegenüber RA Günter Werner, die Durchführung der Revision gegen das Urteil zu verhindern. (Denn wenn die Berufung am LG Görlitz durchgeführt wird, wird unsere Revision als Berufung behandelt, und damit würden die (skandalösen) Umstände, unter denen das Urteil des AG Zittau zustande kam, niemals überprüft, und der Angeklagte, also Andreas, hätte eine rechtsstaatlich agierende Instanz weniger, denn von rechtsstaatlichen Ansätzen blieb in der Verhandlung nichts mehr übrig.)
Daher ist nun der Generalstaatsanwalt bei der GenStA Dresden eingeschaltet worden, um hier im Wege der Dienstaufsicht regelnd tätig zu werden. Die Sache ist, wie in früheren Beiträgen detaillierter beschrieben (und letztlich auch im Schriftsatz nachzulesen), recht eindeutig, die Staatsanwaltschaft darf hier keine Berufung einlegen. Es geht also lediglich darum, die Staatsanwaltschaft auf den Pfad des Rechts zurückzubringen. Nicht mehr, aber vor allem: auch nicht weniger!
Spätestens in zwei Wochen wird es ein erstes Ergebnis geben; sollte der Generalstaatsanwalt Fleischmann sich bis dahin noch nicht gemeldet haben, wird RA Günter Werner direkten Kontakt aufnehmen, und dann sehen wir sicherlich, ob sich hier etwas bewegt...
Donnerstag, 17. April 2008
Wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht an die Richtlinien hält...
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen