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Dienstag, 8. April 2008

Landgericht lässt Verteidiger wieder zu!

Das Landgericht Görlitz hat die drei Verteidiger von Andreas (Detlev, Jörg und Sebastian), denen der Richter am Amtsgericht Ronsdorf die Zulassung am 14.12.2007 in einem spektakulären Coup entzogen - und anschließend mit dem Angeklagten "kurzen Prozess" gemacht - hatte, wieder zugelassen!

Dem Landgericht war es vermutlich schlicht zu peinlich, sich mit den Argumenten des AG Zittau im Einzelnen auseinanderzusetzen. Es erklärt kurz und knapp, dass die Verteidiger "in ihren bisherigen Schriftsätzen" - die es ja u.a. gerade waren, die den RiAG Ronsdorf so erbosten - "ihre strafrechtliche Sachkunde hinreichend dargelegt" hätten.

Ein Etappensieg. Das Landgericht ist sichtlich darum bemüht, die Sache herunterzukochen. Das ist mehr als zu begrüßen, zumal die hier entscheidende Kammer zugleich die Kammer ist, die das Berufungsverfahren führen würde, sollte die Staatsanwaltschaft durch alle Dienstaufsichts-Instanzen hindurch rechtswidrigerweise bei der Aufrechterhaltung der Berufung bleiben.

Mit dieser Entscheidung ist der Skandal aber noch einmal greifbarer: Andreas wurde in einer Hauptverhandlung verurteilt, in der er in rechtswidriger Weise seiner Verteidigung beraubt wurde. Dass das Gericht - im Übrigen unter Zustimmung des damaligen Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft Behrens - nach dieser Entscheidung dem Angeklagten nicht einmal eine Unterbrechung von auch nur einer Minute zugestand, um sich auf die neue Situation einzustellen, treibt den Sachverhalt auf die Spitze.

Es gäbe nun einen einfachen, rechtsstaatlichen Weg, diese massiven Verfahrensverstöße, die das Urteil am 14.12.2007 nicht mehr im Ansatz unter rechtsstaatlichen Umständen entstanden ließen, einer Überprüfung zu unterziehen, das Urteil aufzuheben und "von vorne zu beginnen" - in dem die Staatsanwaltschaft die Berufung gegen das Urteil zurücknimmt (wozu sie von Rechts wegen verpflichtet ist, vgl. frühere Einträge) und damit die Revision des Angeklagten vom OLG Dresden verhandelt werden könnte. Aber genau diesen Weg versucht bisher die Staatsanwaltschaft Görlitz zu verhindern und tut dies weiterhin!

Mittwoch, 20. Februar 2008

Beschwerdebegründung gegen Verteidigerentzug eingelegt

Nachdem nach der Einlegung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter am Amtsgericht Zittau, Ronsdorf, den Betroffenen nunmehr der Beschluss vom 13.12.2007 - zwei Monate nach Erlass des Beschlusses! - doch noch schriftlich bekannt gemacht wurde, konnte nunmehr auch die formal bereits eingelegte Beschwerde hiergegen begründet werden.

Da in wenigen Tagen die Frist zur Revisionsbegründung abläuft, kann über den Entzug der Verteidigerzulassung kaum noch zuvor entschieden werden. Die Revisionsbegründung muss daher durch einen mit dem Verfahren bisher nicht befassten Rechtsanwalt unterzeichnet werden. Tatsächlich hat der Richter Ronsdorf es damit durch seine Weigerung, den schriftlichen Beschluss zum Verteidigerentzug bekannt zu machen, geschafft, die Überprüfung dieser extremen Maßnahme soweit zu verzögern, dass das Rechtsmittelverfahren mindestens teilweise nicht von den eigentlich sein Vertrauen genießenden (Ex-?)Verteidigern durchgeführt werden kann.

Montag, 28. Januar 2008

Beschwerde gegen Verteidigerentzug & Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt

"Blast euch nur dem Mittelalter gegenüber auf –! Wir, wir haben eine Geheimjustiz."
(Kurt Tucholsky: "Begnadigung"; 1926)


Gegen den überraschenden Entzug der Zulassung aller drei Verteidiger in der Hauptverhandlung am 14.12.2007 wurde heute zunächst formal Beschwerde eingelegt. Das Problem ist, dass der schriftliche Beschluss, mit dem den Verteidigern die Zulassung durch den Richter am Amtsgericht Ronsdorf entzogen worden war, bisher niemandem vorliegt - weder dem Angeklagten, der auf diese Weise seine Verteidigung verlor, noch den Verteidigern selbst! Solange aber die schriftlichen "Gründe" des Beschlusses nicht vorliegen, können wir uns mit diesen im Rahmen der Beschwerde auch nicht auseinandersetzen. Mit der Zustellung des Urteils beginnt aber die Frist zur Begründung der Revision zu laufen - und diese ist von zugelassenen Verteidigern oder einem Rechtsanwalt zu unterzeichnen. Nur: Zur Zeit gibt es keine zugelassenen Verteidiger, und die Beschwerde hiergegen können wir nicht begründen, solange die Grundlage (also der die Zulassung entziehende Beschluss) nicht vorliegt.

Das ganze Prozedere hat etwas von "Geheimjustiz" bzw. übertrifft diesen Terminus sogar; gewöhnlich ist damit gemeint, dass die Justiz Entscheidungen trifft, die vor allem der Öffentlichkeit nicht bekanntgegeben werden, womit Rechtssicherheit und Einheit der Rechtsprechung verhindert werden. Dass aber den Betroffenen selbst die Beschlüsse, die gegen sie gefällt werden, vorenthalten bleiben, war bisher eigentlich nur in den grotesken Darstellungen Franz Kafkas vorstellbar. In Zittau wird insofern gerade ein neues (und beängstigendes) Kapitel Rechtsgeschichte geschrieben.

Wegen der beharrlichen Weigerung des RiAG Ronsdorf, den Betroffenen den Beschluss (sowie das Protokoll der Hauptverhandlung) zu übersenden, haben wir am heutigen Tage parallel Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter eingelegt. Zwar gibt es in Deutschland eine sehr weitgehende richterliche Unabhängigkeit, die (mit historisch durchaus beachtlichen Argumenten) das Agieren eines Richters zumindest weitgehend einer Dienstaufsicht entzieht. Das Unterlassen von gesetzlich vorgeschriebenen richterlichen Handlungen fällt jedoch nicht hierunter...