<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><?xml-stylesheet href="http://www.blogger.com/styles/atom.css" type="text/css"?><feed xmlns='http://www.w3.org/2005/Atom' xmlns:openSearch='http://a9.com/-/spec/opensearchrss/1.0/' xmlns:georss='http://www.georss.org/georss' xmlns:gd='http://schemas.google.com/g/2005' xmlns:thr='http://purl.org/syndication/thread/1.0'><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598</id><updated>2012-02-16T07:25:44.434+01:00</updated><category term='Kostenfestsetzung'/><category term='Haftkostenbeitrag'/><category term='Geheimjustiz / Dienstaufsichtsbeschwerde'/><category term='Berufung'/><category term='Ordnungsmittel wg. Ungebühr'/><category term='Verteidigerzulassung'/><category term='Revision'/><category term='Urteil'/><category term='Ablehnung wg. Befangenheit'/><category term='Revisionsgebühr'/><category term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><title type='text'>Strafverfahren gegen Totalverweigerer in Zittau</title><subtitle type='html'>Dokumentation des Strafverfahrens wegen Totaler Kriegsdienstverweigerung (a.k.a. "Dienstflucht") gegen Andreas Reuter</subtitle><link rel='http://schemas.google.com/g/2005#feed' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/posts/default'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default?max-results=100'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/'/><link rel='hub' href='http://pubsubhubbub.appspot.com/'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><generator version='7.00' uri='http://www.blogger.com'>Blogger</generator><openSearch:totalResults>38</openSearch:totalResults><openSearch:startIndex>1</openSearch:startIndex><openSearch:itemsPerPage>100</openSearch:itemsPerPage><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-2930618058794307715</id><published>2010-12-22T11:44:00.000+01:00</published><updated>2010-12-22T11:44:50.331+01:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Kostenfestsetzung'/><title type='text'>Für wenig Recht gibt's kleine Münze - Kostenrecht à la Zittau, die Zweite</title><content type='html'>&lt;em&gt;"Vorbei ist es noch lange nicht -&amp;nbsp;sag mir erst, wie viel Geld Du kriegst."&lt;/em&gt; Wäre es doch zumindest &lt;em&gt;damit&lt;/em&gt;, also mit der &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090225_Kostenfestsetzungsantrag.pdf"&gt;Kostenrechnung&lt;/a&gt; der Verteidigung und des Angeklagten, vorbei gewesen. Doch nach einem Verfahren, bei dem das Recht in kleinsten Portiönchen ausgeteilt wurde, hat sich das AG Zittau wohl gesagt: Mit dem Geld machen wir das nicht anders. Und die zu erstattenden Verteidigerauslagen erst mal &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/101202_AG%20Zittau_Kostenfestsetzungsbeschluss_Eingang%2011.12.2010.pdf"&gt;heruntergekürzt&lt;/a&gt;, dass es nur so purzelte, mit der Begründung: &lt;em&gt;"Grundsätzlich wäre die Verteidigung des Angeklagten auch durch einen ortansässigen Rechtsanwalt möglich gewesen."&lt;/em&gt; Und, so die bestechende Logik der Zittauer Rechtspflegerin, da wären dann ja auch keine Reisekosten angefallen. Und die Kosten für &lt;em&gt;einen&lt;/em&gt; liegen ja auch unter den Kosten für &lt;em&gt;drei&lt;/em&gt;. Klingt irgendwie naiv logisch, ist es aber nicht: Denn hätte Andreas den "ortsansässigen Rechtsanwalt" gewählt, wären die Kosten für die Staatskasse schlicht &lt;em&gt;höher&lt;/em&gt; gewesen als es in der vorliegenden Konstellation&amp;nbsp;von drei&amp;nbsp;gem. &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/138.html"&gt;§ 138 Abs. 2 StPO&lt;/a&gt;&amp;nbsp;zugelassenen Verteidigern, die nicht Rechtsanwälte sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun, man kann dem Gericht an dieser Stelle noch zugutehalten, dass die Konstellation zumindest ungewöhnlich ist. Da aber das Amtsgericht knapp zwei Jahre (!) für diese Entscheidung benötigt hat, kann man von einem "Irrtum in der Hitze des Gefechts" wohl kaum reden, da wurde angestrengt nicht differenziert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Und diese Anstrengung, das Recht mal wieder auf Zittauer Art anzuwenden,&amp;nbsp;wurde fortgesetzt. Auch als Bank möchte sich das Amtsgericht nicht missverstanden wissen. Das Gericht erwartet von unserer Seite wohl eher die biblische Haltung:&amp;nbsp;&lt;em&gt;"Fahrt fort, eure Feinde zu lieben und Gutes zu tun und ohne Zins zu leihen, ohne etwas zurückzuerhoffen"&lt;/em&gt; (Lukas 6:35). Dumm nur: Wir erwarten den Zins. Weil er nämlich gesetzlich garantiert ist, Lukas hin oder her.&amp;nbsp;Doch die Rechtspflegerin erklärt, eine Verzinsung sei &lt;em&gt;"mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich"&lt;/em&gt;, zitiert im gleichen Satz gar&amp;nbsp;&lt;a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/464a.html"&gt;§ 464a StPO&lt;/a&gt; und schafft es nicht, einen kleinen Buchstaben weiter zu &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/464b.html"&gt;§ 464b StPO&lt;/a&gt; zu kommen - eben der gesetzlichen Grundlage... Naja, sie hatte ja auch nur knapp zwei Jahre Zeit für diese Entscheidung...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dank der radikalen Kürzung ist der Beschwerdewert nun so hoch, dass das Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nicht die (ggf. vom AG Zittau zu entscheidende) sog. "Erinnerung" ist, sondern die &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/101220_Sofortige%20Beschwerde%20gg%20Kostenfestsetzung.pdf"&gt;sofortige Beschwerde&lt;/a&gt;, die vom LG Görlitz zu entscheiden sein wird. Auf jenes Landgericht beruft sich die Rechtspflegerin sogar bei der Frage, ob nicht der ortsansässige Rechtsanwalt grundsätzlich ausreichend sein sollte. Nun wird man abwarten müssen, ob das Landgericht sich hier vielleicht etwas arg beliebig zitiert fühlt: Ob man eine Sachbeschädigung (um die es in dem zitierten Beschluss des LG Görlitz ging) bei einem ausdrücklich "einfach gelagerten Sachverhalt" ernsthaft mit einer Totalen Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, die das Bundesverfassungsgericht immer und immer wieder zu Detailrechtsprechung veranlasste, vergleichen kann...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Abgesehen davon: Wie soll denn der "ortsansässige Rechtsanwalt" in jedem Fall eine ausreichende Sachkenntnis zur Verteidigung garantieren, wenn sogar der "ortsansässige Richter" nur ein Urteil zu fällen in der Lage war, welches vom LG Görlitz aufgrund rein rechtlicher Erwägungen korrigiert werden musste...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun, zumindest hat Andreas als Angeklagter sein Geld gut angelegt. Wo bekommt man heute schon für eine Anlagedauer von zwei Jahren einen &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/104.html"&gt;garantierten Zinssatz&lt;/a&gt; von 5,12%...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-2930618058794307715?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/2930618058794307715/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=2930618058794307715' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2930618058794307715'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2930618058794307715'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2010/12/fur-wenig-recht-gibts-kleine-munze.html' title='Für wenig Recht gibt&apos;s kleine Münze - Kostenrecht à la Zittau, die Zweite'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-8624859838462750824</id><published>2010-02-25T12:22:00.000+01:00</published><updated>2010-02-25T12:22:57.516+01:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Revisionsgebühr'/><title type='text'>Kostenloser Nachhilfeunterricht für den Bezirksrevisor</title><content type='html'>Nachdem die Staatsanwaltschaft nach über zehn Monaten obskuren Kampfes die - offensichtlichst - unzulässige erhobene Revisionsgebühr letzten Monat &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2010/02/nach-10-monaten-und-21-schreiben-sta.html"&gt;zurückgezogen&lt;/a&gt; hatte, hatten wir noch eine kleine Rechnung der anderen Art offen. Dass KostenbeamtInnen und RechtspflegerInnen solche Fehler machen und auch ihre liebe Zeit brauchen, diese dann einzusehen, ist schon alles andere als schön. Wenn aber der Bezirksrevisor eine solche Fehlentscheidung nicht nur passieren lässt, sondern auch noch unter (abwegigem) Bezug auf Kommentarliteratur noch meint, verteidigen zu müssen, dann ist die Sache schon etwas oberfaul. Der Mann, so muss man einfach attestieren, ist scheinbar seinem Job nicht gewachsen (oder, so weit wollen wir aber gar nicht gehen, hat hier in kühner Absicht einen vom Pferd erzählt). Sei's drum - wir wollen das ändern. Da das Kostenverfahren letztlich telefonisch gelöst wurde, hatten wir nie die Gelegenheit, auf die seinerzeitige &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090427_Stellungnahme%20Bezirksrevisor.pdf"&gt;Stellungnahme&lt;/a&gt; des Bezirksrevisors zu antworten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dies haben wir nun nachgeholt, in einem persönlichen &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/100205_an%20Bezirksrevisor_Hinweise%20zur%20Korrektur%20seiner%20Rechtsansicht.pdf"&gt;Brief&lt;/a&gt; an Herrn Ulrich Reimann. Dort haben wir noch einmal die Unsinnigkeiten seiner "Argumentation" zusammengefasst. Meinte er das damals ernst, kann er immerhin noch lernen. Unserer Bitte, auf den Brief zumindest in irgendeiner Art zu reagieren, auch wenn wir uns nicht mehr im offiziellen Verfahren befinden, ist Herr Reimann in den letzten zwei Wochen allerdings bisher nicht nachgekommen. Ansonsten mag der Brief zumindest - ausreichenden Humor vorausgesetzt - dem werten Publikum dazu dienen, über die waghalsige Beweisführung des Bezirksrevisors ins Schmunzeln zu verfallen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-8624859838462750824?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/8624859838462750824/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=8624859838462750824' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8624859838462750824'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8624859838462750824'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2010/02/kostenloser-nachhilfeunterricht-fur-den_25.html' title='Kostenloser Nachhilfeunterricht für den Bezirksrevisor'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-3874044141533298121</id><published>2010-02-03T11:32:00.000+01:00</published><updated>2010-02-03T11:32:30.252+01:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ablehnung wg. Befangenheit'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Revisionsgebühr'/><title type='text'>Nach 10 Monaten und 21 Schreiben: StA Görlitz zieht unzulässig erhobene Revisionsgebühr zurück</title><content type='html'>Was lange währt, wird (im Ergebnis) endlich gut: 10 Monate, 21 Schreiben und einige Telefonate nach der Einlegung einer &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090325_Kosten_Erinnerung.pdf"&gt;Erinnerung&lt;/a&gt; gegen eine unzulässig erhobene Revisionsgebühr nach Nr. 3130 &lt;a href="http://norm.bverwg.de/jur.php?gkg_2004,anlage_1"&gt;KV GKG&lt;/a&gt;&amp;nbsp;hat die StA die Gebühr zurückgenommen. Doch bis dahin war es ein langer und steiniger Weg...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Sachlage konnte eindeutiger nicht sein: Wir hatten ursprünglich Revision eingelegt, diese aber vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zurückgenommen. Hieran wurde auch nie gezweifelt. Und daraus folgt, KV Nr. 3131 : &lt;em&gt;"Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist."&lt;/em&gt; Eine Gebühr nach 3130 (Revision mit Urteil oder Beschluss) schied eh von vornherein aus - aber sie war nun mal erhoben worden. Auf die Erinnerung &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090427_Stellungnahme%20Bezirksrevisor.pdf"&gt;verteidigte&lt;/a&gt; gar der Bezirksrevisor die Gebühr nach 3130. Die Sache kam ans Amtsgericht, zurück zu RiAG Kai Ronsdorf, den wir dann wegen der "Besorgnis der Befangenheit" ("Besorgnis" klingt in dem Zusammenhang schon reichlich zynisch) &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090511_Ablehnung%20Ronsdorf%20Begruendung.pdf"&gt;ablehnten&lt;/a&gt;. RiAG Ronsdorf &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090626_Verwerfung%20Befangenheit%20Ronsdorf%20als%20unzulaessig.pdf"&gt;verwarf&lt;/a&gt; (einmal mehr) selbst wegen angeblicher Unzulässigkeit, konkret: da die Ablehnung &lt;em&gt;"verspätet"&lt;/em&gt; sei. Nun gibt es außerhalb der Hauptverhandlung gar keinen Unverzüglichkeitsanspruch, was das LG Görlitz auf die Beschwerde hin dann auch &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/090902_LG%20Goerlitz_Verwerfung%20Beschwerde%20Befangenheit%20Ronsdorf%20Kostenverfahren_Eingang%2018.09.09.pdf"&gt;klarstellte&lt;/a&gt;. Die Beschwerde verwarf das LG dennoch, da die Gründe der Ablehnung &lt;em&gt;"verbraucht"&lt;/em&gt; seien - was, einfach nachweisbar, unzutreffend war. Auf unsere entsprechende den Sachverhalt korrigierende &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090921_Gegenvorstellung%20an%20LG%20gg%20Verwerfung%20Ablehungsbeschwerde%20da%20falsche%20Tatsachenbehauptungen.pdf"&gt;Gegenvorstellung&lt;/a&gt; hin &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/091102_LG%20Goerlitz_Gegenvorstellung%20verworfen_Eingang%2010.11.09.pdf"&gt;blieb&lt;/a&gt; das LG bei der Verwerfung, nun u.a. mit dem mittelbaren Hinweis, dass die Anbringung der Gründe verspätet sei; daneben sei es auch nicht willkürlich, die Verteidigung überraschend zu entfernen und dem Angeklagten weder Aussetzung noch Unterbrechung daraufhin zu gewähren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wegen der (unzulässigen) Verwerfung der Ablehnung als unzulässig durch RiAG Ronsdorf selbst hatten wir diesen parallel erneut &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/090920_Ablehnung%20Ronsdorf%20wg%20erneuter%20Willkuerverwerfung%20gem%2026a.pdf"&gt;abgelehnt&lt;/a&gt;. Diese Ablehnung ist nie beschieden worden - nachdem das LG die erste Ablehnung endgültig vom Tisch gefegt hatte, sah sich RiAG Ronsdorf nicht gehindert, in der Sache weiter&amp;nbsp;zu handeln, obwohl er durch diese weitere Ablehnung blockiert war.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf dem Rückweg der Akte an das Amtsgericht über die Staatsanwaltschaft hat diese sich dann die Kostenrechnung noch einmal angeschaut - und: &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/091218_Rechnung%20die%20zweite.pdf"&gt;korrigiert&lt;/a&gt;. Nein, nicht korrekt. Verschlimmbessert. Bei der Revisionsgebühr wurde nun von 3130 (volle Gebühr) auf 3131 (halbe Gebühr, Revision ohne Urteil oder Beschluss, aber keine Rücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist) geschwenkt, warum, weiß wohl niemand. Und draufgeschlagen: Eine Beschwerdegebühr nach 3602, nämlich für die sofortige Beschwerde im Ablehnungsverfahren. Das machte es nun noch komplizierter, denn nun musste die Gebühr 3131 wegfallen, und dann, da das Ablehnungsverfahren nur aufgrund der falschen ersten Rechnung entstanden war, auch noch die Beschwerdegebühr (&lt;a href="http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&amp;amp;lawid=12&amp;amp;paid=21&amp;amp;mvpa=21"&gt;§ 21 GKG&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um nicht mit dem Erinnerungsverfahren in der gleichen merkwürdigen Art von vorne zu beginnen, haben wir das Telefon bemüht, und zwischen den Feiertagen mit der Rechtspflegerin und&amp;nbsp;mehrfach mit der Kostenbeamtin gesprochen, und diese beiden untereinander, und siehe da - am Ende &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/100119_Endrechnung%20ohne%20RevGeb.pdf"&gt;ging's&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bleibt eben über die Tätigkeit des eigentlich "sich akut einer Ablehnung gegenüberstehenden" RiAG Ronsdorf zu berichten. Der hat nun das Rechtsmittel der Erinnerung - nach der letzten Korrektur der Rechnung durch die StA -&amp;nbsp;&lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/100125_Verwerfung%20Erinnerung%20nach%20Abhilfe_Eingang%20100201.pdf"&gt;verworfen&lt;/a&gt; (es blieb ja auch nichts mehr übrig vom eigentlichen Angriffspunkt). Also: Auch noch in der vermutlich letzten Tätigkeit in diesem Verfahren gegen geltendes Recht verstoßen, da er schlicht "nicht am Zuge war" (jedenfalls mit nichts anderem als mit einer dienstlichen Stellungnahme zur ausstehenden Ablehnung).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die gesamte Story dieses Kampfes um 240 EUR ist unter dem Label "&lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/search/label/Revisionsgeb%C3%BChr"&gt;Revisionsgebühr&lt;/a&gt;" in voller Länge nachles- und bestaunbar. Wer es mag, kann ja einmal ausrechnen, welche Kosten auf Seiten der Staatskasse in diesem Zweig des Verfahrens entstanden sind, in dem sich die staatlichen Beteiligten durchweg mit Glanzleistungen der besonderen Art ausgezeichnet haben...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-3874044141533298121?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/3874044141533298121/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=3874044141533298121' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/3874044141533298121'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/3874044141533298121'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2010/02/nach-10-monaten-und-21-schreiben-sta.html' title='Nach 10 Monaten und 21 Schreiben: StA Görlitz zieht unzulässig erhobene Revisionsgebühr zurück'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-4319296318921056035</id><published>2009-11-23T11:33:00.002+01:00</published><updated>2009-11-28T01:07:24.872+01:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ablehnung wg. Befangenheit'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Revisionsgebühr'/><title type='text'>LG Görlitz widerspricht eigener Rechtsauffassung, um Ablehnungsantrag zu verwerfen</title><content type='html'>Das LG Görlitz hat in der Ablehnungssache gegen RiAG Ronsdorf, AG Zittau, seinen Beschluss &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/091102_LG%20Goerlitz_Gegenvorstellung%20verworfen_Eingang%2010.11.09.pdf"&gt;aufrechterhalten&lt;/a&gt;. Es hatte - zur Erinnerung - die Ablehnung mit der Begründung verworfen, dass &lt;em&gt;"das &lt;/em&gt;&lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090511_Ablehnung%20Ronsdorf%20Begruendung.pdf"&gt;&lt;em&gt;Ablehnungsgesuch vom 11.05.2009&lt;/em&gt;&lt;/a&gt;&lt;em&gt;"&lt;/em&gt; sich auf Vorgänge stütze, &lt;em&gt;"mit denen bereits frühere Ablehnungsgesuche, zuletzt das vom 12.12.2007, begründet wurden"&lt;/em&gt;. Das war nachweislich unwahr. In dem Ablehnungsgesuch waren zwei Vorwürfe erhoben worden, die sich erst am 13. bzw. 14.12.2007 ereignet haben, die also schlechterdings Inhalt eines Ablehnungsgesuchs vom 12.12.2007 gewesen sein konnten. Auf diesen Fehler hatten wir in unserer &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090921_Gegenvorstellung%20an%20LG%20gg%20Verwerfung%20Ablehungsbeschwerde%20da%20falsche%20Tatsachenbehauptungen.pdf"&gt;Gegenvorstellung&lt;/a&gt; hingewiesen - das LG Görlitz (Vizepräsidentin des LG Becker sowie Richter am LG Bohner und Strauch) sieht jedoch &lt;em&gt;"keine Veranlassung, die getroffene Entscheidung vom 02.09.2009 abzuändern"&lt;/em&gt;!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie schaffen die das? Zunächst einmal so: Zu den Vorgängen, die sich am 13. bzw. 14.12.07 ereigneten, erklären sie: &lt;em&gt;"Ein mögliches rechtzeitiges Ablehnungsgesuch ist in dem Fortsetzungstermin am 14.12.2007 nicht gestellt worden."&lt;/em&gt; Dazu muss man nun wissen, dass es die gleiche Kammer des LG Görlitz war, in der gleichen Besetzung, die noch am 02.09.09 die &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090528_Ronsdorf%20verwirft%20Ablehnung%20wg%20Unzulaessigkeit.pdf"&gt;Verwerfung der Ablehnung, durch Ronsdorf selbst&lt;/a&gt;, wegen &lt;em&gt;"Verspätung"&lt;/em&gt; für &lt;em&gt;unzulässig&lt;/em&gt; &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090902_LG%20Goerlitz_Verwerfung%20Beschwerde%20Befangenheit%20Ronsdorf%20Kostenverfahren_Eingang%2018.09.09.pdf"&gt;erklärte&lt;/a&gt;: &lt;em&gt;"Außerhalb der Hauptverhandlung ist die Ablehnung eines Richters ohne zeitliche Beschränkung zulässig, solange die Entscheidung nicht erlassen ist"&lt;/em&gt;. Wenn nun der Satz in der neuen Entscheidung, dass ein &lt;em&gt;"mögliches rechtzeitiges Ablehnungsgesuch ... nicht gestellt worden"&lt;/em&gt; sei, irgendeine rechtlich relevante Aussage beinhalten soll, dann heißt dies nichts anderes, als dass sich das LG Görlitz nun selbst widerspricht und die Ablehnungsgründe doch als "nicht rechtzeitig" bewertet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Damit ist diese Ablehnung dann im Einzelnen wie folgt gescheitert: Erstens verwirft der abgelehnte Richter die Ablehnung selbst als unzulässig, weil &lt;em&gt;verspätet&lt;/em&gt;. Dann verwirft auf die Beschwerde hin auch das LG die Ablehnung, mit der Begründung: Zwar &lt;em&gt;nicht verspätet&lt;/em&gt; - das gibt es außerhalb des Hauptverfahrens gar nicht-, aber &lt;em&gt;verbraucht&lt;/em&gt;. Die Gegenvorstellung weist dann darauf hin, dass "verbraucht" schon vom Zeitablauf nicht sein kann - sagt das LG: Na gut, dann halt &lt;em&gt;nicht verbraucht&lt;/em&gt;, dann halt doch: &lt;em&gt;verspätet&lt;/em&gt;! Wow...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Man muss sich aber auch daneben die Aussage selbst - &lt;em&gt;"Ein mögliches rechtzeitiges Ablehnungsgesuch ist in dem Fortsetzungstermin am 14.12.2007 nicht gestellt worden."&lt;/em&gt; - auf der Zunge zergehen lassen. Da sagt also das LG einem Angeklagten, dem am 14.12.07 zu Beginn der Hauptverhandlung plötzlich die Verteidiger entrissen werden und dem im Anschluss auch keinerlei Aussetzung oder auch nur Unterbrechung für wenige Minuten zugestanden wird: Tja, lieber Angeklagter, da haste nicht professionell genug reagiert, da hätteste mal während Deiner Vernehmung einen Ablehnungsantrag in aller Formstrenge formulieren müssen, bis zu Deiner Verurteilung waren immerhin noch über 20 Minuten Zeit! -- Cool. So muss man erst mal drauf sein...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Den Rest erledigen sie so: &lt;em&gt;"Auf die Vortätigkeit des Richters als solche kann daher regelmäßig kein zulässiger Ablehnungsgrund ... gestützt werden."&lt;/em&gt; - was allerdings auch niemals jemand behauptet hat: Es ging ja nie darum, &lt;em&gt;dass&lt;/em&gt; Ronsdorf schon tätig in der Sache geworden sei, sondern &lt;em&gt;wie&lt;/em&gt; er in der Sache tätig war. Und weiter, so das LG: &lt;em&gt;"Die vom Beschwerdeführer für unzutreffend gehaltenen Entscheidungen des Richters in der Hauptverhandlung legen auch nicht den Eindruck der Willkür nahe."&lt;/em&gt; Nein, sicher: Die Verteidigung zu entfernen und dem Angeklagten keine Unterbrechung zu gewähren ist natürlich nicht willkürlich. Vielleicht sollte das Verhalten des Richters vielmehr ausgezeichnet werden mit einer Medaille für &lt;em&gt;"Besondere und bisher für unmöglich gehaltene Leistungen bei der kreativen Anwendung der Strafprozessordnung"&lt;/em&gt;!?! Und eine Ablehnung seiner Person selbst zu verwerfen unter verbotenem Eintritt in die Begründetheitsprüfung - sich also zum Richter in eigener Sache zu machen - auch das: Ein Verhalten, bei dem der "verständige Angeklagte" keine Regung verspüren darf, "Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters" zu entfalten...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir fragen uns: Über das "Menschenbild des Grundgesetzes" ist ja schon viel schwadroniert worden, aber - wie sieht eigentlich das "Menschenbild der Strafprozessordnung" aus...?!&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-4319296318921056035?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/4319296318921056035/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=4319296318921056035' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/4319296318921056035'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/4319296318921056035'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/11/lg-gorlitz-widerspricht-eigener.html' title='LG Görlitz widerspricht eigener Rechtsauffassung, um Ablehnungsantrag zu verwerfen'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-994449637911005076</id><published>2009-10-05T15:37:00.000+02:00</published><updated>2009-10-05T15:37:58.291+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ordnungsmittel wg. Ungebühr'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Haftkostenbeitrag'/><title type='text'>Kein Haftkostenbeitrag bei Ordnungshaft - Staatsanwaltschaft Görlitz gibt nach</title><content type='html'>Nach der &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/06/ab-montag-wird-gesessen-zwei-tage.html"&gt;Vollstreckung&lt;/a&gt; der Ordnungshaft von zwei Tagen wegen Nicht-Erhebens bei der Urteilsverkündung hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz versucht, hierfür Haftkosten &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/08/der-unzulassig-erhobene.html"&gt;einzutreiben&lt;/a&gt; - allein: ohne gesetzliche Grundlage. Der Bezirksrevisor beim LG Görlitz hat auf das Rechsmittel der Erinnerung hin erkannt, dass die analoge Anwendung der Vorschrift zum Haftkostenbeitrag &lt;a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__50.html"&gt;(§ 50 StVollzG&lt;/a&gt;) gerade bei der Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft nicht anzuwenden ist (&lt;a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__171.html"&gt;§ 171 StVollzG&lt;/a&gt;). Sich dem anschließend, hat nunmehr auch die Staatsanwaltschaft Görlitz die Kostenrechnung am 02.10.09 &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/091002_StA%20nimmt%20Haftkosten%20zurueck.pdf"&gt;zurückgenommen&lt;/a&gt;. Immerhin.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hätte die Staatsanwaltschaft doch nur auch bei der Frage der &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/05/die-unzulassig-erhobene-revisionsgebuhr_04.html"&gt;unzulässig erhobenen Revisionsgebühr&lt;/a&gt; ein Einsehen gehabt... Doch statt dessen zieht sich dieses Verfahren, das sachlich genau so klar liegt wie die Haftkosten (bzw. eher noch klarer), nun wieder &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/search/label/Revisionsgeb%C3%BChr"&gt;über mehrere Instanzen&lt;/a&gt;. Warum einfach, wenn man auch einen Hokuspokus drum machen kann...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-994449637911005076?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/994449637911005076/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=994449637911005076' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/994449637911005076'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/994449637911005076'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/10/kein-haftkostenbeitrag-bei-ordnungshaft.html' title='Kein Haftkostenbeitrag bei Ordnungshaft - Staatsanwaltschaft Görlitz gibt nach'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-2955002825992507238</id><published>2009-09-28T10:53:00.004+02:00</published><updated>2009-10-05T15:37:12.611+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ablehnung wg. Befangenheit'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Revisionsgebühr'/><title type='text'>LG Görlitz verwirft Ablehnung als "verbraucht" - Irrtum oder Lüge?</title><content type='html'>Das LG Görlitz hat die Beschwerde in der Ablehnungssache gegen Richter Ronsdorf (AG Zittau) als &lt;em&gt;"verbraucht"&lt;/em&gt; &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/090902_LG%20Goerlitz_Verwerfung%20Beschwerde%20Befangenheit%20Ronsdorf%20Kostenverfahren_Eingang%2018.09.09.pdf"&gt;verworfen&lt;/a&gt;. &lt;em&gt;"Zwar"&lt;/em&gt;, so das LG, &lt;em&gt;"hat das Amtsgericht zu Unrecht das Ablehnungsgesuch als verspätet bewertet. Außerhalb der Hauptverhandlung ist die Ablehnung eines Richters ohne zeitliche Beschränkung zulässig, solange die Entscheidung nicht erlassen ist."&lt;/em&gt; - exakt unsere (allerdings auch triviale) &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/07/richter-erfindet-unverzuglichkeitsanspr.html"&gt;Argumentation&lt;/a&gt;. Allerdings, und so kommt das LG nun doch noch zur Verwerfung der Beschwerde, stütze sich die Ablehnung &lt;em&gt;"auf Vorgänge, mit denen bereits frühere Ablehnungsgesuche, zuletzt das vom 12.12.2007, begründet wurden."&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun ist das, zurückhaltend formuliert, nicht wahr. Dies ist auch einfach feststellbar: Das in Frage stehende &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090511_Ablehnung%20Ronsdorf%20Begruendung.pdf"&gt;Ablehnungsschreiben&lt;/a&gt; macht drei Ablehnungsgründe geltend, von denen sich zwei am 13. bzw. 14.12.2007 ereignet haben - diese können schwerlich bereits bis zum 12.12.2007 in anderen Ablehnungen vorgebracht worden sein... Dass der dritte Grund daneben kaum als verbraucht gelten dürfte, da die seinerzeitige Ablehnung willkürlich vom betroffenen Richter selbst als "unzulässig" verworfen wurde - fast geschenkt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun haben wir es seit Jahren mit RiAG Ronsdorf in dieser Sache zu tun, der sich immer wieder dadurch ausgezeichnet hat, Andreas als dem Betroffenen in diesem Strafverfahren Rechte zu verweigern, willkürliche Entscheidungen zu treffen etc. pp. Dass dieser Richter dennoch weiterhin in der Sache tätig ist, war bisher dem Umstand geschuldet, dass das Kollegium am AG Zittau Ronsdorf "den Rücken freigehalten" und die bisherigen Ablehnungen teils mit absurden, teils ohne Begründungen (zu vorgebrachten Vorwürfen) verworfen hat. Dann kommen wir &lt;em&gt;endlich&lt;/em&gt; einmal in dieser Sache in die nächste Instanz - und diese erfindet schlicht Tatsachen, um wiederum den werten Herrn nicht aus dem Verfahren nehmen zu müssen?!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun mag das ein Irrtum gewesen sein. Ein zwar nicht so recht erklärbarer, auch kein wirklich entschuldbarer - aber wir wollen zunächst einmal in unserer unendlichen Gutmütigkeit das Beste annehmen. Bevor wir also diesen Beschluss als Rechtsbeugung interpretieren, gehen wir von einer Schusseligkeit aus und haben der Kammer (Vizepräsidentin Becker sowie die Richter am LG Strauch und Bohner) per &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/090921_Gegenvorstellung%20an%20LG%20gg%20Verwerfung%20Ablehungsbeschwerde%20da%20falsche%20Tatsachenbehauptungen.pdf"&gt;Gegenvorstellung&lt;/a&gt; die Möglichkeit der Korrektur eingeräumt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zugleich haben wir aufgrund der inzwischen immerhin zweiten willkürlichen Verwerfung einer Ablehnung als "unzulässig" durch den Abgelehnten (Ronsdorf) selbst diesen erneut (sicherheitshalber) &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/090920_Ablehnung%20Ronsdorf%20wg%20erneuter%20Willkuerverwerfung%20gem%2026a.pdf"&gt;abgelehnt&lt;/a&gt; (zunächst hatte Ronsdorf eine Ablehnung &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/071213_Beschluss%20Verwerfung%20Ablehnungen%20Ronsdorf%20V%20und%20VI_Verkuendung%20in%20HV%2012.12.07_Eingang%2016.02.08.pdf"&gt;am 13.12.07 &lt;/a&gt;wegen "Verschleppung" verworfen, wobei er dann Schwarz auf Weiß auch die Begründetheit geprüft hat (S. 11 unten), was unter keinen Umständen zulässig ist; nunmehr hatte er &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/090626_Verwerfung%20Befangenheit%20Ronsdorf%20als%20unzulaessig.pdf"&gt;am 26.06.09&lt;/a&gt; wegen "Verspätung" verworfen, die es aber außerhalb der Hauptverhandlung gar nicht gibt). Eigentlich sollte diese weitere Ablehnung unnötig sein, da das Landgericht auf die Gegenvorstellung hin dieses unwürdige Spiel endlich einmal beenden sollte. Aber wer weiß - so ein richtig sicheres Gefühl, dass der Tatsachen erfindende Beschluss des LG Görlitz nur ein "Versehen" war, haben wir irgendwie nach nunmehr mehreren Jahren in diesem Verfahren, in dem es vor Willkür und - wieder zurückhaltend formuliert - Rechtsfehlern nur so strotzt, merkwürdigerweise nicht mehr...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-2955002825992507238?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/2955002825992507238/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=2955002825992507238' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2955002825992507238'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2955002825992507238'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/09/lg-gorlitz-verwirft-ablehnung-als.html' title='LG Görlitz verwirft Ablehnung als &quot;verbraucht&quot; - Irrtum oder Lüge?'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-2697735552268718573</id><published>2009-08-20T09:53:00.000+02:00</published><updated>2009-08-20T09:53:31.749+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ordnungsmittel wg. Ungebühr'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Haftkostenbeitrag'/><title type='text'>Der unzulässig erhobene Haftkostenbeitrag bei der Ordnungshaft</title><content type='html'>Als Andreas im Dezember 2007 nach einer Verhandlung, die Rechtsstaatsprinzipien spottete, sich bei der Verkündung des Urteils nicht erhob, packte Richter Ronsdorf noch &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/search/label/Ordnungsmittel%20wg.%20Ungeb%C3%BChr"&gt;eins oben drauf&lt;/a&gt;: 100 EUR Ordnungsgeld, ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Andreas zahlte nicht, sondern &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/06/ab-montag-wird-gesessen-zwei-tage.html"&gt;saß&lt;/a&gt;. Und bekam nun vor einer Woche eine &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090811_Rechnung%20Haftkosten_Eingang%20090812.pdf"&gt;Rechnung&lt;/a&gt; - über einen Haftkostenbeitrag von 24,88 EUR. Allein - es besteht keine Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Haftkostenbeitrags. Denn: Wer nicht zur Arbeit verpflichtet ist &lt;a href="http://www.juraforum.de/gesetze/StVollzG/175/175_StVollzG_arbeit.html"&gt;(§ 175 StVollzG&lt;/a&gt; - im Abschnitt "Vollzug von &lt;em&gt;Ordnungs&lt;/em&gt;-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungs&lt;em&gt;haft&lt;/em&gt;"), muss nicht zahlen (&lt;a href="http://www.juraforum.de/gesetze/StVollzG/50/50_StVollzG_haftkostenbeitrag.html"&gt;§ 50 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVollzG&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nachdem nun also schon unzulässigerweise versucht wurde, 240 EUR für eine rechtzeitig zurückgezogene Revision &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/search/label/Revisionsgeb%C3%BChr"&gt;einzutreiben&lt;/a&gt;, befinden wir uns mit dieser Haftkostenbeitragsrechnung im zweiten Kostenverfahren. Auch gegen diese Rechnung haben wir das Rechtsmittel der Erinnerung &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090816_Erinnerung%20gg%20Haftkosten.pdf"&gt;eingelegt&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Spannend wird es, ob hier wieder die Staatsanwaltschaft ihre eigene fehlerhafte Rechnung nicht korrigiert und das Amtsgericht entscheiden muss (wie in der Revisionskostensache), oder ob es diesmal etwas einfacher geht. Sollte die Sache wieder an das AG Zittau zur Entscheidung gelangen, wäre es dort vermutlich erneut RiAG Ronsdorf, der darüber - eigentlich - zu entscheiden hätte; allerdings ist die &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/07/richter-erfindet-unverzuglichkeitsanspr.html"&gt;Beschwerde im Ablehnungsverfahren&lt;/a&gt; gegen ihn vom LG Görlitz noch nicht entschieden worden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-2697735552268718573?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/2697735552268718573/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=2697735552268718573' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2697735552268718573'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2697735552268718573'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/08/der-unzulassig-erhobene.html' title='Der unzulässig erhobene Haftkostenbeitrag bei der Ordnungshaft'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-53497035412236454</id><published>2009-07-09T12:01:00.004+02:00</published><updated>2009-10-05T15:36:44.190+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ablehnung wg. Befangenheit'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Revisionsgebühr'/><title type='text'>Richter erfindet Unverzüglichkeitsanspruch bei Ablehnung außerhalb der Hauptverhandlung</title><content type='html'>Dreieinhalb Wochen waren vergangen, seitdem wir RiAG Ronsdorf am 01.06.09 darauf &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090601_Hinweise%20zu%20Ablehnung%20und%20Beschluss%20v%20090525.pdf"&gt;hingewiesen&lt;/a&gt; hatten, dass das &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090511_Ablehnung%20Ronsdorf%20Begruendung.pdf"&gt;Ablehnungsschreiben&lt;/a&gt; gegen ihn vom 11.05.09 noch unentschieden im Raum schwebte. Am 25.06.09 &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090626_Verwerfung%20Befangenheit%20Ronsdorf%20als%20unzulaessig.pdf"&gt;entschied&lt;/a&gt; er dieses schließlich: Die Ablehnung vom 11.05.09 - im Kostenerinnerungsverfahren - sei unzulässig, da "verspätet" (§§ 25 Abs. 2 Nr. 2, 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO). Das Problem: Wir befinden uns nicht in einer Hauptverhandlung, mithin besteht gar keine gesetzliche Vorschrift der "Unverzüglichkeit", die Norm ist schlicht nicht anwendbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einen solchen Beschluss "dreist" zu nennen, ist sicherlich übertriebene Diplomatie. Aber wir wollen die Bewertung zunächst dem Landgericht überlassen. Das erste Mal besteht nun die Chance, das Kollegium am AG Zittau in einer Ablehnungsfrage zu verlassen und die Sache - und die Historie dazu - dem LG Görlitz vorzulegen. &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090703_sofBeschwerde%20Befangenheit%20Ronsdorf%20unzulaessig_nur%20Einlegung.pdf"&gt;Sofortige Beschwerde&lt;/a&gt; gegen den Beschluss haben wir noch am 03.07.09 eingelegt, zugleich die &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090601_Ablehnung%20Ronsdorf%20nochmal.pdf"&gt;"Backup"-Ablehnung&lt;/a&gt; vom 01.06.09 (die nur eingelegt worden war, falls Ronsdorf sich beständig weigern sollte, die Ablehnung vom 11.05.09 überhaupt irgendwie zu entscheiden, und entsprechend gleichlautend der Ablehnung vom 11.05.09 war) &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090703_Ablehnung%20Ronsdorf%2001.06.%20Ruecknahme.pdf"&gt;zurückgenommen&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Durch das &lt;a href="http://den-zapfen-streichen.blogspot.com/"&gt;Strafverfahren gegen Jörg in Dresden&lt;/a&gt; war zeitlich gerade alles etwas eng, so dass wir die - letztendlich kurze, weil klare - &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090709_sofBeschwerde%20Befangenheit%20Ronsdorf%20unzulaessig_Begruendung.pdf"&gt;Begründung&lt;/a&gt; der sofortigen Beschwerde heute nachgereicht haben. Nun darf das LG Görlitz erstmals die Vorgänge aus dem letzten Jahr bewerten...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-53497035412236454?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/53497035412236454/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=53497035412236454' title='2 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/53497035412236454'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/53497035412236454'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/07/richter-erfindet-unverzuglichkeitsanspr.html' title='Richter erfindet Unverzüglichkeitsanspruch bei Ablehnung außerhalb der Hauptverhandlung'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>2</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-6787547991527561249</id><published>2009-06-05T10:56:00.000+02:00</published><updated>2009-06-05T10:56:49.753+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ordnungsmittel wg. Ungebühr'/><title type='text'>Ab Montag wird gesessen: Zwei Tage Ordnungshaft fürs Sitzenbleiben</title><content type='html'>&lt;a href="http://www.digitalvd.de/images/covershots/2004/23371.jpg"&gt;&lt;/a&gt;&lt;em&gt;&lt;span style="font-size:85%;"&gt;"Auch bei der Urteilsverkündung sollte dem Opfer erlaubt sein, den Keulenschlag im Sitzen entgegenzunehmen."&lt;/span&gt;&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-size:85%;"&gt;&lt;a href="http://www.zeit.de/1969/24/Haende-an-die-Hosennaht"&gt;Rudolf Wassermann, 1969&lt;/a&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;div&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;div&gt;SchnickSchnack, sagte sich &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/search/label/Ordnungsmittel%20wg.%20Ungeb%C3%BChr"&gt;dermaleinst&lt;/a&gt; RiAG Ronsdorf in Zittau, und das OLG Dresden pflichtete dem bei: Die Keule trifft viel besser, wenn das Opfer steht! Und nicht nur das, sondern voller Respekt soll der Angeklagte sich erheben. Und wenn der Respekt fehlt, dann wird dieser eben erzeugt, mit Strafe! Als Ronsdorf im Dezember 2007 den Rechtsstaat Rechtsstaat sein ließ und eine Verhandlung nach &lt;em&gt;Zittauer Landrecht&lt;/em&gt; durchführte, da gab es einen gewissen feststellbaren, durch das Gericht selbst erzeugten Mangel an "Respekt" beim Angeklagten. Nein, dieser wollte am Ende eines Verfahrens, bei dem ihm die grundlegendsten Rechte vorenthalten wurden, sich nicht noch "vor dem Richter erheben", als dieser ihn schließlich aburteilte. Er blieb sitzen.&lt;/div&gt;&lt;div&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;div&gt;Dafür sitzt er nun. &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090514_Eingang%20Haftantritt.pdf"&gt;Ab Montag&lt;/a&gt;. Zwei Tage lang. In der JVA Görlitz. Und dann? Wie, bitte schön, erwartet denn der aufgeklärte demokratische Rechtsstaat, kommt Andreas aus der Haft? Geläutert? Respektvoll? Vermutlich direkt auf dem Weg zum Gericht, um sich bei Ronsdorf für sein flegelhaftes Benehmen zu entschuldigen?&lt;/div&gt;&lt;div&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;div&gt;Oder vielleicht noch &lt;em&gt;etwas&lt;/em&gt; distanzierter gegenüber dem Justizsystem, das auch anderthalb Jahre später selbst noch im Kostenrecht "Fünfe gerade sein" lässt und dem Angeklagten versucht, &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/search/label/Revisionsgeb%C3%BChr"&gt;240 EUR aus der Tasche zu klauen&lt;/a&gt;?!&lt;/div&gt;&lt;div&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;div&gt;Wie dem auch sei. "Souveräne Justiz" sähe wohl anders aus. Es bleibt für die Nachwelt festzuhalten, weil es einem sonst ja keiner glaubt: Im Jahre 2009 wurde in Deutschland ein Mann für zwei Tage ins Gefängnis gesteckt, weil er sich bei seiner Verurteilung weigerte, den Hosenboden für ca. 40 cm vom Stuhl zu erheben. Und offizielles Ziel der ganzen Aktion: Respekt!&lt;/div&gt;&lt;div&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;div&gt;Wollen wir mal hoffen, dass sich unter den beteiligten Richtern keine Eltern befinden, die ihren Kindern auf solche Art "&lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/23371.jpg"&gt;Respekt&lt;/a&gt;" beizubringen versuchen...&lt;/div&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-6787547991527561249?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/6787547991527561249/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=6787547991527561249' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/6787547991527561249'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/6787547991527561249'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/06/ab-montag-wird-gesessen-zwei-tage.html' title='Ab Montag wird gesessen: Zwei Tage Ordnungshaft fürs Sitzenbleiben'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-704640911932040285</id><published>2009-06-04T11:33:00.002+02:00</published><updated>2009-06-04T11:36:41.001+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ablehnung wg. Befangenheit'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Revisionsgebühr'/><title type='text'>Die "unbegründete" Richterablehnung...</title><content type='html'>Wenn ein Richter außerhalb eines Hauptverfahrens - z.B. im Kostenrecht - dazu berufen ist, eine Entscheidung zu fällen, von dem alle Beteiligten wissen: Befangen bis über beide Ohren! -- was macht der Verteidiger? Nun, natürlich muss der Richter abgelehnt werden. Jetzt steckt der Verteidiger aber in einer Zwickmühle: Entweder, er lehnt "erst einmal ab" und schiebt die Gründe alsbald hinterher. Oder er wartet, bis er die Zeit hat, einen vollständigen Antrag abzuliefern - läuft dann aber Gefahr, dass bis dahin der als befangen bekannte Richter schon entschieden hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die erste Variante ist also die praktisch zwingende, nur hat sie einen kleinen Schönheitsfehler: Nach der Rechtsprechung ist ein solcher Antrag unzulässig. Hiergegen kann so einiges vorgebracht werden, aber im Zweifelsfall nützt das recht wenig, denn der abgelehnte Richter wird sich im Zweifel - wie gesagt, seine Befangenheit und seine Neigung, dem Betroffenen alle Rechte zu entziehen, auch über das rechtlich Zulässige hinaus, sind bekannt - &lt;em&gt;dieses Mal&lt;/em&gt; an die Rechtsprechung halten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun ist guter Rat sooo teuer nicht. Am Donnerstag, dem 07.05.09, wurde bekannt, dass es wieder RiAG Kai Ronsdorf sein würde, der über das Rechtsmittel gegen die unzulässig erhobene Revisionsgebühr entscheiden sollte. Da die Sachfrage zwar "eigentlich evident" ist, aber schon über drei JuristInnen-Schreibtische gewandert ist, war schnelles Handeln das Gebot der Stunde - warum sollte ausgerechnet Ronsdorf es sein, der hier korrigierend eingreifen würde... Für einen vollständigen Antrag war keine Zeit, also wurde zunächst am Freitag eine &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090508_Ablehnung%20Ronsdorf_Uebersendung%20Stellungnahme%20Bezirksrevisor.pdf"&gt;"pro Forma"-Ablehnung&lt;/a&gt; an das Gericht gesendet. Die Gründe wurden angekündigt, spätestens am 13.05.09 nachgereicht zu werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aber - wir sind ja schnell. Schon am Montag, dem 11.05.09 lag dem Gericht ein vollständiger Ablehnungsantrag vor (vgl. &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/05/riag-ronsdorf-und-kein-ende-ablehnung.html"&gt;letztes Posting&lt;/a&gt;). In Kenntnis der (zweifelhaften) o.a. Rechtsprechung hatten wir aber eben nicht nur die Gründe zum Antrag vom 08.05. nachgereicht, sondern einen vollständigen neuen Ablehnungsantrag verfasst. So, dachten wir, könnte Ronsdorf zwar den Antrag vom 08.05. als unzulässig verwerfen, es lag nun aber ein vollständiger neuer Antrag vor, über den entschieden werden musste - aufgehalten war das Verfahren allemal, der befangene Richter konnte in der Sache nicht mehr entscheiden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Doch RiAG Kai Ronsdorf wäre nicht er selbst, würde er dies so akzeptieren. Nein: Am 25.05.09 und damit geschlagene zwei Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090528_Ronsdorf%20verwirft%20Ablehnung%20wg%20Unzulaessigkeit.pdf"&gt;verwirft Ronsdorf den Antrag vom 08.05.09 als unzulässig&lt;/a&gt;, &lt;em&gt;"da weder ein Grund zur Ablehnung, noch ein Mittel der Glaubhaftmachung angegeben sind"&lt;/em&gt; - doch nicht nur das (das wäre ja fast in unserem Sinne), nein, der vollständige Ablehnungsantrag vom 11.05.09 wird zu einem &lt;em&gt;"Schreiben"&lt;/em&gt;, mit dem eine &lt;em&gt;"nachträgliche Begründung erfolgt"&lt;/em&gt;, deklassifiziert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geplänkel. Nun gut. Also setzen wir dem werten Herrn am 01.06. auseinander, &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090601_Hinweise%20zu%20Ablehnung%20und%20Beschluss%20v%20090525.pdf"&gt;warum&lt;/a&gt; der Antrag vom 11.05.09 noch in der Welt und zu bescheiden ist. Vorsorglich - würde Ronsdorf auf seiner abwegigen Ansicht beharren, hätten wir nichts in der Hand - haben wir &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090601_Ablehnung%20Ronsdorf%20nochmal.pdf"&gt;den gleichen Antrag noch einmal&lt;/a&gt; eingelegt. Und, damit das Gericht sich nicht über unnötige Belastung zu beschweren hat, angekündigt, den letzten Antrag zurückzunehmen, sobald der Antrag vom 11.05.09 als das behandelt wird, was er war: Ein eigenständiger Ablehnungsantrag, der nunmehr zu entscheiden ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kurzum: &lt;em&gt;Einen&lt;/em&gt; Antrag muss der Mann nun zur Entscheidung bringen - welchen, ehrlich gesagt, ist uns relativ egal. &lt;em&gt;Richtig&lt;/em&gt; wäre natürlich nur der vom 11.05., aber an dieser Stelle wollen wir im Zweifelsfall mal pragmatisch sein...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-704640911932040285?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/704640911932040285/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=704640911932040285' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/704640911932040285'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/704640911932040285'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/06/die-unbegrundete-richterablehnung.html' title='Die &quot;unbegründete&quot; Richterablehnung...'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-2070491060122929406</id><published>2009-05-12T12:05:00.006+02:00</published><updated>2009-06-04T15:20:28.045+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ablehnung wg. Befangenheit'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Revisionsgebühr'/><title type='text'>RiAG Ronsdorf und kein Ende - Ablehnung im Kostenverfahren</title><content type='html'>&lt;em&gt;"Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist."&lt;/em&gt; So steht es in Nr. 3131 des &lt;a href="http://norm.bverwg.de/jur.php?gkg_2004,anlage_1"&gt;Kostenverzeichnisses&lt;/a&gt; des Gerichtskostengesetzes. Ist ja nicht sehr schwer interpretierungsbedürftig, der Satz.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun haben es aber schon drei Menschen geschafft - zwei Kostenbeamte der StA Görlitz sowie inzwischen auch der Bezirksrevisor am LG Görlitz in seiner &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090427_Stellungnahme%20Bezirksrevisor.pdf"&gt;Stellungnahme&lt;/a&gt; - diesen Satz schlicht zu ignorieren. Wie im letzten Posting beschrieben, haben wir die Erfahrung machen müssen, dass trotz Rücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist &lt;em&gt;regelmäßig&lt;/em&gt; eine unzulässige Gebühr nach den Nrn. 3130 oder 3131 angesetzt wird. In allen Fällen, in denen wir aber bisher damit konfrontiert waren, ließ sich die Staatsanwaltschaft am Ende davon überzeugen, dass die Sache jeweils doch &lt;em&gt;ganz&lt;/em&gt; einfach lag und hier gar kein Interpretationsspielraum existiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nicht so jedoch in Görlitz. Und nun wurde diese Frage tatsächlich dem AG Zittau zur Entscheidung vorgelegt. Und wer ist &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090505_Zustaendigkeit%20Erinnerung%20RiAG%20Ronsdorf_Eingang%2007.05.09.pdf"&gt;zuständig&lt;/a&gt;? Einmal mehr der Richter am Amtsgericht Ronsdorf, der das zugrundeliegende Strafverfahren schon auf seine sehr spezielle Art "betreute".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zur Erinnerung: Der letzte Kontakt des Angeklagten, Andreas Reuter, mit RiAG Ronsdorf fand am 14.12.2007 statt - an diesem Tag entzog Ronsdorf in einem "Coup" zu nennenden Akt der gesamten Verteidigung die Zulassung (die später dann durch das LG Görlitz wieder erteilt wurde), verhinderte jede Art der Aussetzung oder auch nur Unterbrechung und verurteilte den Angeklagten wenige Minuten später. Der "Rechtsstaat" war abwesend, die gesamte Aktion fühlte sich arg &lt;em&gt;schwarzweiß&lt;/em&gt; an. Die Staatsanwaltschaft legte zur Verhinderung einer Sprungrevision ihrerseits Berufung ein, da &lt;em&gt;&lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/05/verfahrenskonomie-geht-vor-rechtsstaat.html"&gt;"eine Berufung der Staatsanwaltschaft auch den Zweck haben könne, den Amtsrichter zu schützen"&lt;/a&gt;&lt;/em&gt;!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun also wieder Ronsdorf. Und damit natürlich die erneute &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090511_Ablehnung%20Ronsdorf%20Begruendung.pdf"&gt;Ablehnung&lt;/a&gt; desselben. Bei den bisherigen Ablehnungsverfahren zeigte sich das gesamte Kollegium am AG Zittau sehr resistent gegenüber der Rechtsprechung zur "Besorgnis der Befangenheit", den letzten Ablehnungsantrag erledigte der abgelehnte Richter Ronsdorf gleich selbst, in dem er ihn (offensichtlich rechtswidrig, schon, da in die Begründetheitsprüfung einsteigend) als unzulässig qualifizierte und sich somit zum Richter in eigener Sache machte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun ist das Amtsgericht wieder am Zuge, zunächst wird RiAG Ronsdorf seine dienstliche Stellungnahme abzugeben haben. Da sind wir mal gespannt...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-2070491060122929406?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/2070491060122929406/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=2070491060122929406' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2070491060122929406'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2070491060122929406'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/05/riag-ronsdorf-und-kein-ende-ablehnung.html' title='RiAG Ronsdorf und kein Ende - Ablehnung im Kostenverfahren'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-1552394838172811657</id><published>2009-05-04T13:17:00.005+02:00</published><updated>2009-05-13T19:21:02.423+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Revision'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Revisionsgebühr'/><title type='text'>Die unzulässig erhobene Revisionsgebühr</title><content type='html'>In dem Verfahren um die Totale Kriegsdienstverweigerung von Andreas Reuter geht es immer noch weiter. Kurz zum Stand der Dinge nach dem Urteil des Landgerichts Görlitz vom letzten September:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die eingelegte Revision haben wir am 21.10.2008 &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/081021_Revisionsruecknahme.pdf"&gt;zurückgenommen&lt;/a&gt;. Dies weniger, weil es an dem ergangenen Urteil etwa nichts rechtlich zu kritisieren gegeben hätte - das hätte es sehr wohl, nämlich insbesondere die Durchführung der Berufung selbst, obwohl es sich nachweislich um eine (unzulässige) Sperrberufung der Staatsanwaltschaft gehandelt hat. Die Gefahr allerdings, dass zu dieser Frage, zu der bisher wenig Rechtsprechung existiert, das OLG Dresden sich negativ äußern könnte, haben wir als zu groß eingeschätzt, und gehen daher weiter den Weg, das gesamte Verfahren stattdessen in der juristischen und rechtspolitischen Literatur aufzuarbeiten. Einiges ist hier schon erschienen, andere Aufsätze befinden sich derzeit im Entstehungsprozess - wir werden hierzu später im Jahr eine Übersicht veröffentlichen (s.a. unter "Weitere Infos zum Verfahren" etwa den Artikel in &lt;a href="http://bund-laender.verdi.de/fachgruppen/justiz/richterinnen_und_richter_staatsanwaeltinnen_und_staatsanwaelte/verdikt/data/verdikt_2_2008_mo_2_.pdf"&gt;verdikt 2/08&lt;/a&gt; (Zeitschrift der RichterInnen und StaatsanwältInnen in der ver.di)).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun geht das Verfahren aber mit einer weiteren "Lustigkeit" weiter. Die Staatskasse hat ihre &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090319_Rechnung%20Verfahren.pdf"&gt;Rechnung&lt;/a&gt; aufgemacht - und möchte gerne für die eingelegte Revision eine Gebühr von 240 EUR erheben. Sie beruft sich dabei auf das &lt;a href="http://norm.bverwg.de/jur.php?gkg_2004,anlage_1"&gt;Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes&lt;/a&gt;, Nr. 3130, und zitiert diese Nummer sogar selbst: "Gebühr für Revisionsverfahren mit Urteil oder Beschluss". Nun, gab es in dem Revisionsverfahren ein Urteil oder einen Beschluss? Nein. In einem solchen Fall kann eine (dann: halbe) Gebühr nach Nr. 3131 fällig werden, allerdings nicht "bei Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist". So verhält es sich aber hier - eine Gebühr darf daher gar nicht in Ansatz gebracht werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Man könnte nun meinen, nun ja, da ist der Staatsanwaltschaft ein kleiner Fehler unterlaufen, das kann ja mal passieren, da weist man dann drauf hin, und damit sollte die Sache auch erledigt sein. Leider - weit gefehlt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum einen handelt es sich offensichtlich um System. In drei Fällen, in denen die Verteidiger aus dem hier vorliegenden Verfahren in anderen Fällen als Verteidiger tätig waren und ebenfalls zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Revision eingelegt, diese aber vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zurückgenommen wurde, wurde später von der Staatsanwaltschaft eine der Gebühren nach den Nrn. 3130 oder 3131 in Ansatz gebracht und konnte erst auf Rechtsmittel hin wieder aus der Welt geschafft werden. Die Fälle streuen sich auch über das gesamte Land (StA Hamburg; StA Dresden; StA Amberg; nun: StA Görlitz). Es kann nur vermutet werden, dass die Staatskasse hier tatsächlich in geradezu betrügerischer Absicht immer versucht, diese Gebühr zu erheben, auch wenn sie nicht fällig geworden ist; meist sind Verteidiger dann an dem Verfahren nicht mehr unmittelbar beteiligt, und für Angeklagte sind die Rechnungen eh eher ein Buch mit sieben Siegeln, so dass sich vermutlich auch in den seltensten Fällen Widerspruch erhebt - und die Staatskasse auf diese Weise ein einträgliches Geschäft betreibt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum anderen haben wir mit dem sog. Rechtsmittel der "Erinnerung" nunmehr darauf &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090325_Kosten_Erinnerung.pdf"&gt;hingewiesen&lt;/a&gt;, dass die Revisionsgebühr nicht in Ansatz zu bringen ist. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft die Kosten des Verfahrens noch einmal feiner &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090423_StA_Kostenaufstellung_Vorlage%20an%20LG_Eingang%2025.04.09.pdf"&gt;aufgelistet&lt;/a&gt; - unter Wiederholung der unzulässig erhobenen Revisionsgebühr, zur Vorlage an den Bezirksrevisor und zur Weiterleitung an das Amtsgericht zur Entscheidung über das Rechtsmittel. Auch hierzu haben wir noch einmal ergänzend &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/090427_zur%20Erinnerung_ergaenzende%20Hinweise%20nach%20Kostenaufstellung.pdf"&gt;Stellung genommen&lt;/a&gt; und darauf hingewiesen, dass es einer gerichtlichen Entscheidung nicht bedürfen sollte, da die Staatsanwaltschaft die Rechnung schlicht korrigieren könnte (ein weiterer kleiner Fehler ist ebenfalls noch in der Kostenaufstellung gewesen, der aber beinahe vernachlässigbar ist).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bleibt abzuwarten, ob die StA wirklich auf ihrer (abwegigen) Position beharrt und wenn, wer am berüchtigten AG Zittau ggf. hierüber zu entscheiden haben wird...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-1552394838172811657?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/1552394838172811657/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=1552394838172811657' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/1552394838172811657'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/1552394838172811657'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/05/die-unzulassig-erhobene-revisionsgebuhr_04.html' title='Die unzulässig erhobene Revisionsgebühr'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-358669644223093452</id><published>2008-09-26T11:35:00.001+02:00</published><updated>2009-03-16T13:45:11.537+01:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Urteil'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Berufung'/><title type='text'>Niveau ungenügend: Urteil des LG Görlitz gegen Totalen Kriegsdienstverweigerer liegt vor</title><content type='html'>Einen Richter in der Verhandlung zu erleben und sein schriftliches Urteil zu lesen, können manchmal zwei Paar Schuhe sein. Zwar hatte der Vorsitzende Richter am LG Görlitz, Böcker, vor und in der Hauptverhandlung klargemacht, dass er einen anderen strafprozessualen Stil pflegt, als sein "Vorgänger" am AG Zittau, Ronsdorf. Dass eine insgesamt ruhige und entspannte Verhandlungsführung aber nicht gleichzusetzen ist mit sich dahinter verbergender juristischer Brillianz, davon zeugt das nunmehr schriftlich vorliegende &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/080902_Urteil%20LG%20Goerlitz_Eingang%2023.09.08.pdf"&gt;Urteil&lt;/a&gt; umso mehr...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da ist zunächst einmal die Frage, warum die Sperrberufung der Staatsanwaltschaft nicht als unzulässig verworfen worden ist. Hierzu notiert Böcker zum einen, dass die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren keine verbindliche Wirkung hätten - dass diese Aussage eine Leeraussage hinsichtlich der zu diskutierenden Frage ist, hatten wir hier schon erörtert: Denn die Unzulässigkeit der Berufung ergibt sich nicht unmittelbar (nur) aus der Verletzung der RiStBV, sondern vor allem aus der Tatsache, dass das Rechtsmittel rechtsmissbräuchlich eingelegt worden ist. Die RiStBV geben allerdings (anhand sehr sinnvoller Kriterien) den Rahmen vor, in dem sich die Staatsanwaltschaft zu bewegen hat - wenn dieser verlassen wird, liegt zumindest der Verdacht der Rechtsmissbräuchlichkeit auf der Hand; im vorliegenden Fall konnte er ja sogar bewiesen werden. Aber was scheren solche feinen Differenzierungen einen Richter, der eben "nicht will"...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dann wird Böcker fast lustig: Er kontrolliert doch noch einmal die Einhaltung der RiStBV (die er eben noch für irrelevant erklärt hatte) und sagt: Die RiStBV verbieten das Einlegen eines Rechtsmittels nur, wenn dies geschieht, weil die Gegenseite ein Rechtsmittel eingelegt hat. Aber, so der findige Richter, hier war es ja andersherum: Die Staatsanwaltschaft hatte ja zuerst Rechtsmittel eingelegt! Wäre es nicht so bitter, könnte man fast drüber schmunzeln. Denn wenn ein Verfahren so wie in Zittau abläuft, ohne jede Bindung an die Strafprozessordnung und losgelöst vom Gedanken des Rechtsstaats, dann dürfte es klar sein, dass der Angeklagte versuchen wird, hiergegen vorzugehen; dann aber muss die Staatsanwaltschaft nur vor dem Angeklagten Rechtsmittel einlegen, und schon kann sie sagen: 'Wir haben das ja gar nicht aufgrund des Rechtsmittels des Angeklagten gemacht, sondern zuerst, mithin vollkommen unabhängig vom Angeklagten!' Nun, wenn das Argument ziehen sollte, so käme das der Aufforderung an die Staatsanwaltschaften gleich, "erstmal" sehr schnell Rechtsmittel einzulegen, und dann die Rücknahme vom Verhalten des Angeklagten abhängig zu machen. Da genau dieses Verhalten - die Staatsanwaltschaft betreibt ein Rechtsmittel in Abhängigkeit vom Rechtsmittel des Angeklagten - aber durch den Passus in den RiStBV ausgeschlossen sein soll, muss der Text entsprechend ausgelegt werden: "Die Tatsache allein, dass ein anderer Beteiligter ein Rechtsmittel eingelegt hat, ist für den Staatsanwalt kein hinreichender Grund, das Urteil ebenfalls anzufechten &lt;em&gt;oder eine Anfechtung aufrecht zu erhalten&lt;/em&gt;." Aber wozu auslegen, wenn das Ergebnis nicht mit dem schlichten &lt;em&gt;Willen&lt;/em&gt; des Richters in Übereinstimmung zu bringen wäre...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Und schließlich, und hier wird's langsam wirklich ärgerlich, kopiert Böcker die Ausrede der Staatsanwaltschaft, die gesagt hat: 'Wir fordern ja statt der zwei Monate drei bis sechs Monate, also viiiel mehr, und damit ist das Rechtsmittel auch statthaft.' Wir hatten nun im entsprechenden &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/07/verwerfung-der-sperrberufung-der.html"&gt;Antrag&lt;/a&gt; über Seiten hinweg dargelegt, dass zum einen die Gründe, mit denen die StA eine Strafschärfung verlangte, durchgehend keine rechtlich anerkannten waren, und zum anderen, dass auch die Strafhöhe eben gerade nach der Rechtsprechung &lt;em&gt;nicht&lt;/em&gt; in einem "offensichtlichen Missverhältnis" zur Forderung der StA steht. Was hat der Richter dem entgegenzusetzen? &lt;em&gt;Nichts&lt;/em&gt;. Aber er hat ja das letzte Wort (und eben nicht der Angeklagte), und auch wenn da die Logik und die Argumente auf der Strecke bleiben - wen schert's?!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dann kommen wir zum eigentlich Tatvorwurf, der sogenannten "Dienstflucht". Böcker fasst die Einlassung von Andreas zunächst noch recht gut zusammen, um wenige Absätze weiter offensichtlich alles wieder vergessen zu haben: &lt;em&gt;"Das Gericht verkennt nicht, dass es völlig absurd ist, eine Tätigkeit in einem Kinderheim als Teil des Wehrdienstes anzusehen."&lt;/em&gt; Nun hatte von &lt;em&gt;"Teil des Wehrdienstes"&lt;/em&gt; niemand gesprochen, dies ist nur der Phantasie des Richters zuzuschreiben; wohl aber von "Teil der Wehrpflicht" - und das ist gesetzlich geregelt in &lt;a href="http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html"&gt;§ 3 Abs. 1 S. 1 WPflG&lt;/a&gt;: &lt;em&gt;"Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder ... durch den Zivildienst erfüllt."&lt;/em&gt; Aber auch hier ist es halt einfach, etwas zu erfinden, um dann zu sagen, dies sei "völlig absurd" - der Angeklagte kann ja nicht mehr korrigierend eingreifen...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aber auch sonst reicht der geistige Horizont nicht zu weit: &lt;em&gt;"Offenbar kann er es aber unschwer mit seinem Gewissen vereinbaren, durch eine unterlassene Behandlung diese Soldaten erheblichen Gefahren auszusetzen."&lt;/em&gt; Da erklärt ein Richter einem Totalverweigerer, der jede Kriegsbeteiligung unmissverständlich jetzt (in der Planung) und in Zukunft (im Krieg) ausschließt, dass er durch die Weigerung, sich etwa an der Verwundetenversorgung eines Soldaten zu beteiligen, diesen &lt;em&gt;"erheblichen Gefahren"&lt;/em&gt; aussetze! &lt;em&gt;"Erheblichen Gefahren"&lt;/em&gt;!!! Dass die "erhebliche Gefahr" für Leib und Leben ganzer Bevölkerungen vom Soldaten und Krieg ausgeht, und es gerade darum geht, diese Gefahr einzudämmen, scheint für einen Vorsitzenden Richter am Landgericht ein zu schwierig zu denkender Gedanke zu sein. Wichtig: Man muss ja die Auffassung des Angeklagten nicht für sich persönlich übernehmen, man mag ja Krieg als die angenehmste Form des Zeitvertreibs ansehen - aber die Gegenargumentation geistig nachvollziehen, dazu sollte man schon in der Lage sein, bevor man mit der Keule des Strafrechts zuschlägt!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Juristisch hemdsärmelig wird es wieder, wenn der Richter begründet: &lt;em&gt;"§ 53 ZDG ist daher mit dem Grundgesetz vereinbar."&lt;/em&gt; Hat jemand je etwas anderes behauptet? Nein. Die Frage, ob eine Strafnorm verfassungsgemäß ist, ist eine völlig andere als die, ob eine Bestrafung im Einzelfall bei Vorliegen einer Gewissensentscheidung verfassungsgemäß ist. Das ist nun nicht gerade Haarspalterei, sondern &lt;em&gt;gröbstes&lt;/em&gt; juristisches Handwerk, was Böcker (und man muss leider sagen: einzelne Strafrichter immer wieder) nicht beherrscht. Gerade die vorgetragene Entscheidung des BVerfG im sog. "&lt;a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv032098.html"&gt;Gesundbeterfall&lt;/a&gt;" ist ein sehr einfaches Beispiel hierfür: Natürlich wurde dort nicht erklärt, dass die Strafnorm der unterlassenen Hilfeleistung verfassungswidrig sei, sondern dass die Verurteilung aufgrund dieser verfassungsgemäßen Norm sich selbst als verfassungswidrig darstellen kann, wenn der strafrechtliche Verstoß auf einer Gewissensentscheidung beruht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn Böcker meint zu erkennen, &lt;em&gt;"dass derartige Totalverweigerer durchaus negative gesellschaftliche Folgen zu verantworten haben, denn im vorliegenden Fall müssen die Kinder aus dem Heim auf eine Betreuungsperson verzichten"&lt;/em&gt;, dann hat er leider wieder einmal nicht aufgepasst: Der Zivildienst hat arbeitsmarktneutral zu sein; selbstverständlich haben die Kinder ein Recht darauf, eine Betreuungsperson zu haben, vielmehr noch: Sie haben ein Recht darauf, eine ausgebildete Betreuungsperson zu haben, eine, die freiwillig diesen Job macht, und nicht eine Betreuungsperson, die dazu unter Strafandrohung gezwungen wird. Nun gilt hier wie oben: Man muss das nicht so sehen. Man kann sich auch auf einen antisozialen Standpunkt stellen und sagen: 'Kinder haben gar keine Rechte, und wenn sie einen Betreuer bekommen, dann bitte höchstens Zwangsarbeiter.' Kann man machen. Geht. Nicht schick, aber geht. Was aber nicht geht, ist, ein durchaus logisches und schlüssiges Argument nicht im Ansatz nachvollziehen zu können, aber zu meinen, juristisch und moralisch über den Angeklagten richten zu dürfen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Rest jenes Absatzes mag gar nicht mehr kommentiert werden. Ein Richter, dessen Intelligenz ihm offensichtlich nicht gestattet, einfachste Sachzusammenhänge zu verstehen, der dann aber beim Angeklagten eine &lt;em&gt;"absonderliche Gedankenwelt"&lt;/em&gt; ausmacht und ihm &lt;em&gt;"erhebliche Reifedefizite"&lt;/em&gt; unterstellt, ist seines Amtes sicher nicht würdig. Vor allem aber sind solche Ausführungen eine Beleidigung und Ohrfeige für einen Angeklagten, der alle Sachargumente - und obendrein noch die Moral - auf seiner Seite hat...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-358669644223093452?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/358669644223093452/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=358669644223093452' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/358669644223093452'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/358669644223093452'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/09/niveau-ungengend-urteil-des-lg-grlitz.html' title='Niveau ungenügend: Urteil des LG Görlitz gegen Totalen Kriegsdienstverweigerer liegt vor'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-1463932081266885861</id><published>2008-09-09T21:48:00.006+02:00</published><updated>2009-03-10T00:02:29.489+01:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Revision'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Berufung'/><title type='text'>Revision gegen TKDV-Urteil des LG Görlitz eingelegt</title><content type='html'>Gegen das Urteil des LG Görlitz haben wir zunächst &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/080909_Revisionseinlegung.pdf"&gt;Revision eingelegt&lt;/a&gt;. Ob die Revision wirklich durchgeführt werden wird, hängt zunächst auch einmal von den schriftlichen Urteilsgründen des LG Görlitz ab.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am spannendsten ist dabei eigentlich die Frage, ob das Urteil mit der Stoßrichtung angegriffen werden kann, dass die Berufung der Staatsanwaltschaft eigentlich als unzulässig hätte verworfen werden müssen. Hier ist aber ggf. abzuwägen, ob eine hierzu negative Entscheidung des OLG Dresden nicht die unangenehmere Variante darstellt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In jedem Fall planen wir derzeit folgende weitere Tätigkeiten:&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Aufarbeitung des Verfahrens vom letzten Dezember durch eine Veröffentlichung in politischen und rechtspolitischen Zeitschriften (hierzu gibt es bereits konkrete Planungen)&lt;/li&gt;&lt;br /&gt;&lt;li&gt;Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften zur Frage der möglichen Unzulässigkeit einer staatsanwaltschaftlichen Berufung (hier sind wir noch auf Autorensuche)&lt;/li&gt;&lt;br /&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Zu allen Punkten werden wir weitere Details veröffentlichen, wenn es soweit ist.&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-1463932081266885861?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/1463932081266885861/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=1463932081266885861' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/1463932081266885861'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/1463932081266885861'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/09/revision-gegen-tkdv-urteil-des-lg.html' title='Revision gegen TKDV-Urteil des LG Görlitz eingelegt'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-8430278224865343199</id><published>2008-09-02T18:02:00.003+02:00</published><updated>2008-09-05T21:15:21.694+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Berufung'/><title type='text'>LG Görlitz verurteilt Totalverweigerer zu 60 Tagessätzen - "Ich möchte kein juristisches Neuland betreten"</title><content type='html'>Das Landgericht Görlitz hat den Totalen Kriegsdienstverweigerer Andreas Reuter (Zittau) zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen (à 20,-- EUR) verurteilt. Damit hat es die zunächst gegen den Totalverweigerer eingelegte Berufung der Staatsanwaltschaft inhaltlich verworfen und das Urteil des AG Zittau (2 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung) leicht zugunsten des Angeklagten abgeändert. Allerdings hat es die Berufung der Staatsanwaltschaft nicht als &lt;em&gt;unzulässig&lt;/em&gt; verworfen - was das eigentliche Ziel der Verteidigung war.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie abzusehen war, fand die Verhandlung in einer deutlich ruhigeren Atmosphere statt als noch am Amtsgericht Zittau. Unter dem Andrang von über 80 ZuschauerInnen - und ohne einen martialischen Polizeiauftritt wie in Zittau - konnte Andreas diesmal seine Einlassung verlesen, in der er darlegte, inwiefern der Zivildienst als Wehrpflichterfüllung in die Planungen zur sogenannten "Gesamtverteidigung" eingebunden ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Staatsanwalt Ebert erklärte, dass er nicht verstehen könne, was denn am &lt;em&gt;"konkreten Zivildienst"&lt;/em&gt;, den Andreas hätte ableisten sollen, auszusetzen sei; schließlich sei &lt;em&gt;"nicht erkennbar"&lt;/em&gt;, dass Andreas &lt;em&gt;"2005 Streitkräfte unterstützt hätte"&lt;/em&gt;. Hatte die Staatsanwaltschaft bisher zur Aufrechterhaltung ihrer Sperrberufung - mit der sie die Revision des Angeklagten gegen die schier unglaublichen Vorgänge am AG Zittau verhinderte - offiziell eine höhere Strafe anvisiert, beantragte Ebert jetzt eine Abänderung des Urteils von bisher zwei Monaten Bewährungsstrafe auf nunmehr 60 Tagessätze. Damit folgte die Staatsanwaltschaft einem der Revisionsvorbringen der Verteidigung, dass nämlich eine kurze Freiheitsstrafe in Fällen wie dem vorliegenden unzulässig sei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Verteidigung führte anschließend aus, dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft als unzulässig zu verwerfen sei. Im vorliegenden Fall handele sich es nicht nur um eine sogenannte "Sperrberufung", bei der die Verteidigung lediglich wisse oder ahne, dass es der Staatsanwaltschaft nur um die Verhinderung der Revision gehe, sondern die Staatsanwaltschaft hat hierzu selbst entsprechende Beweise vorgelegt (etwa die ausdrückliche Weigerung der Berufungsrücknahme durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Uebele, obwohl dieser einräumte, weder das Berufungsvorbringen seiner Staatsanwaltschaft noch das Revisionsvorbringen der Verteidigung auch nur zu kennen). Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung verfolge diese nicht einmal mehr offiziell das Ziel einer höheren Bestrafung; damit könnte sie sich insofern der Revision des Angeklagten anschließen - sie tue das aber immer noch nicht, um das weitergehende Revisionsvorbringen des Angeklagten (die zahlreichen Verfahrensrügen aufgrund des Verhaltens des Richter Ronsdorf in Zittau) keiner gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Daneben setzte die Verteidigung auseinander, dass unabhängig von dieser verfahrensrechtlichen Frage sich eine Verurteilung vor dem Hintergrund der im Grundgesetz postulierten Gewissensfreiheit verbiete. Auch gehe die Frage des Staatsanwalts nach der "konkreten Tätigkeit" im Zivildienst fehl, da es auch nicht etwa das "konkrete Robben im Schlamm" sei, gegen das Gewissensgründe vorgebracht werden müssten, um als sogenannter Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gericht folgte schließlich dem Antrag des Staatsanwalts und änderte das Urteil des Amtsgerichts in 60 Tagessätze ab. Richter Böcker sah sich außerstande, die Berufung der Staatsanwaltschaft als unzulässig zu verwerfen; die "Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren" seien für Staatsanwälte nicht bindend, daher könne das Gericht hier auch nicht die "Korrektheit" der Berufungseinlegung überprüfen; dies ist etwa so wahr wie falsch - grundsätzlich sind die RiStBV durchaus bindend, im (begründeten) Einzelfall kann von diesen aber abgewichen werden. Vorliegend handelte es sich jedoch, und gerade darauf hatte die Verteidigung zuvor hingewiesen, um eine rechtsmissbräuchliche Berufung, denn das Ziel war ausschließlich die Verhinderung der Revisionsdurchführung. Die Verteidigung hatte zu diesen Grundsätzen auch entsprechend Nachweise in der Rechtsprechung vorgelegt - nur einen Fall, in dem die Berufung der Staatsanwaltschaft als unzulässig verworfen wurde, gab es in dieser exakten Konstellation noch nicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Und so stand dann auch das wohl ehrlichste Statement in diesem Verfahren für den wirklichen Grund, hier nicht eingreifend tätig zu werden: &lt;em&gt;"Ich möchte kein juristisches Neuland betreten."&lt;/em&gt;, so der Vorsitzende Richter am Landgericht, Böcker. &lt;em&gt;Das&lt;/em&gt; ist doch mal ein Argument...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-8430278224865343199?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/8430278224865343199/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=8430278224865343199' title='5 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8430278224865343199'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8430278224865343199'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/09/lg-grlitz-verurteilt-totalverweigerer.html' title='LG Görlitz verurteilt Totalverweigerer zu 60 Tagessätzen - &quot;Ich möchte kein juristisches Neuland betreten&quot;'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>5</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-4263414257729997490</id><published>2008-08-29T12:05:00.001+02:00</published><updated>2008-09-05T21:25:42.416+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Berufung'/><title type='text'>Berufungsverhandlung gegen Totalverweigerer findet statt</title><content type='html'>Die für Dienstag, den 2. September 2008, um 10:00 Uhr angesetzte Berufungsverhandlung am Landgericht Görlitz (Postplatz 18, Saal 200) gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Andreas Reuter findet zunächst wie geplant statt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Noch nicht entschieden wurde über den Antrag der Verteidigung, die Berufung der Staatsanwaltschaft als unzulässig zu verwerfen; die Staatsanwaltschaft war um Stellungnahme zu dem Antrag gebeten worden, Staatsanwältin Küsgen hatte daraufhin jedoch lediglich &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/080711_Stellungnahme%20StA%20zum%20Antrag%20Berufungsverwerfung_Eingang%2025.08.08%20per%20Fax.pdf"&gt;beantragt&lt;/a&gt;, &lt;em&gt;"über die Zulässigkeit der Berufung im Urteil zu entscheiden."&lt;/em&gt; Dem kommt der Vorsitzende Richter am Landgericht, Böcker, nunmehr auch nach.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insofern wird die Verhandlung zwei inhaltliche Stränge haben - zum Einen die Frage, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt im vorliegenden Fall berechtigt war, Berufung einzulegen (bzw. dass sie dies nicht war und es nur getan hat, um eine Überprüfung der unglaublichen Vorgänge am Amtsgericht Zittau im Wege der Revision zu verhindern), zum Anderen wird natürlich bis zu einem Urteil auch der strafrechtliche Vorwurf - die "Dienstflucht" des Angeklagten - zu erörtern sein (bzw. die Gründe, warum Andreas sich so verhalten hat, und die Frage, ob der Staat vor dem Hintergrund der in Art. 4 Abs. 1 GG postulierten Gewissensfreiheit in einem solchen Fall überhaupt strafrechtliche Sanktionen erlassen darf).&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-4263414257729997490?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/4263414257729997490/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=4263414257729997490' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/4263414257729997490'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/4263414257729997490'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/08/berufungsverhandlung-gegen.html' title='Berufungsverhandlung gegen Totalverweigerer findet statt'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-2578373196564986765</id><published>2008-07-09T11:14:00.001+02:00</published><updated>2008-08-28T23:26:31.926+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><title type='text'>Verwerfung der Sperrberufung der Staatsanwaltschaft als unzulässig beantragt</title><content type='html'>Das Phänomen einer "&lt;a href="http://www.google.com/search?q=Sperrberufung"&gt;&lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_0"&gt;Sperrberufung&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;" durch die Staatsanwaltschaft ist leider nicht vollkommen unbekannt. Auf diesem Wege versucht die &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_1"&gt;StA&lt;/span&gt; ggf., durch Einlegen einer Berufung die Durchführung einer Sprungrevision gegen ein Urteil zu verhindern (&lt;a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/335.html"&gt;§ 335 Abs. 3 &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_2"&gt;StPO&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine solche Art der Berufung ist regelmäßig unzulässig, vor allem gemessen an den Kriterien der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_3"&gt;RiStBV&lt;/span&gt; Nr. 147 Abs. 1 S. 4: "Die Tatsache allein, dass ein anderer Beteiligter ein Rechtsmittel eingelegt hat, ist für den Staatsanwalt kein hinreichender Grund, das Urteil ebenfalls anzufechten."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um eine solche Berufung als unzulässig zu verwerfen, muss allerdings der Nachweis erbracht werden, dass die von der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_4"&gt;StA&lt;/span&gt; vorgeschobenen Gründe für die &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_5"&gt;Einlegung&lt;/span&gt; der Berufung eben solche sind: vorgeschobene. Dabei dürfen die "Gründe" rechtlich nicht &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_6"&gt;schützenswert&lt;/span&gt; sein, denn sonst wäre die Berufung ja mit den angegebenen Gründen grundsätzlich zulässig (selbst wenn der Angeklagte "weiß", dass die &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_7"&gt;StA&lt;/span&gt; hier "eigentlich" die Berufung nicht eingelegt hätte, hätte er selbst keine Revision eingelegt).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im vorliegenden Fall liegt die Sache jedoch recht eindeutig. Immerhin hatte der Leitende &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_8"&gt;OStA&lt;/span&gt; &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_9"&gt;Uebele&lt;/span&gt; &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/04/staatsanwaltschaft-schaltet-auf-stur.html"&gt;erklärt&lt;/a&gt;, die &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_10"&gt;Berufungsgründe&lt;/span&gt; seiner &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_11"&gt;sachbearbeitenden&lt;/span&gt; &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_12"&gt;Staatsanwältin&lt;/span&gt; zwar überhaupt nicht zu kennen - zurückgenommen werde die Berufung aber nicht! Auch sind die von der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_13"&gt;StA&lt;/span&gt; angeführten Gründe gerade keine rechtlich &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_14"&gt;schützenswerten&lt;/span&gt; - die von der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_15"&gt;StA&lt;/span&gt; benannten &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_16"&gt;Strafschärfungsgründe&lt;/span&gt; sind durchgehend als solche unzulässig. Und schließlich liegt das von der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_17"&gt;StA&lt;/span&gt; offiziell anvisierte Strafmaß eben gerade nicht in einem "offensichtlichen Missverhältnis" zur erkannten Strafe, wie es die &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_18"&gt;RiStBV&lt;/span&gt; aber in Nr. 147 Abs. 1 S. 3 fordern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dementsprechend haben wir nunmehr beim Landgericht &lt;a href="http://systemloesungen-beutner.de/TKDV/080705_Antrag%20Berufungsverwerfung%20nach%20322.pdf"&gt;beantragt&lt;/a&gt;, die Berufung der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_19"&gt;StA&lt;/span&gt; nach § 322 &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_20"&gt;StPO&lt;/span&gt; zu verwerfen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-2578373196564986765?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/2578373196564986765/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=2578373196564986765' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2578373196564986765'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2578373196564986765'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/07/verwerfung-der-sperrberufung-der.html' title='Verwerfung der Sperrberufung der Staatsanwaltschaft als unzulässig beantragt'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-578949569335661573</id><published>2008-07-08T09:13:00.003+02:00</published><updated>2008-07-08T10:32:37.930+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Berufung'/><title type='text'>Berufungsverhandlung gegen Totalverweigerer in Planung</title><content type='html'>Nachdem weder Staats- noch Generalstaatsanwaltschaft noch Justizministerium dazu bewogen werden konnten, die Sperrberufung gegen das Urteil des AG Zittau zurückzunehmen, kommt nun zunächst etwas Bewegung im Berufungsverfahren zustande. Und es zeigt sich durchgehend, dass der Vorsitzende der 5. Strafkammer am LG Görlitz, Böcker, hier eine andere - korrektere, freundlichere und letztlich effizientere - Art der Verfahrensbehandlung betreibt, als sein "Prozessvorgänger", RiAG Ronsdorf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;Beispiel 1 - Terminabsprache:&lt;/em&gt; RiAG Ronsdorf hatte zu unserer Bitte nach Terminabsprache notiert (und sich auch streng daran gehalten...), dass er grundsätzlich &lt;em&gt;"in einfach gelagerten Fällen"&lt;/em&gt; keine Terminabsprache durchführe, denn, so Ronsdorf, eine solche würde &lt;em&gt;"zu einem faktischen Ruhen der Rechtspflege"&lt;/em&gt; führen. Tatsächlich führte dies zu zwei geplatzten Hauptverhandlungsterminen, unnötiger Anreise von Zeuginnen und einer Verfahrensverzögerung von einem Jahr. VRiLG Böcker nunmehr hat den Termin abstimmen lassen. Sollte es zur Berufungshauptverhandlung kommen, so wird diese am 02. September 2008, um 10:00 Uhr stattfinden (Details siehe Kasten links - Termine).&lt;br /&gt;&lt;em&gt;&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;Beispiel 2 - Akteneinsicht:&lt;/em&gt; RiAG Ronsdorf hatte die Akte lediglich über die Amtsgerichte am Wohnort der Verteidiger zur Einsicht bereitstellen lassen. Das führte zu diversen Schwierigkeiten, weil etwa einmal das Amtshilfe leistende Amtsgericht Königstein vergaß, hierüber überhaupt zu informieren; später war eine Einsicht nicht möglich, weil Richterin und Justizsekretärin in Königstein in Verhandlung waren. Später, nach erfolgter Einsicht in Königstein, schaffte es die Justizsekretärin, von 10 zu kopierenden Seiten aus der Akte 4 falsche Seiten abzulichten... VRiLG Böcker nunmehr hat uns die Akte auf unseren entsprechenden &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080616_AE%20Landgericht.pdf"&gt;Antrag&lt;/a&gt; direkt zukommen lassen, was wiederum zu einer erheblichen Beschleunigung des Verfahrens beitrug. Dass die Akte leicht &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080703_Akte%20zurueck%2C%20Uebersendung%20Protokollteile%2C%20Nachfrage%20dienstl.%20Aeusserung%20Ronsdorf.pdf"&gt;unvollständig&lt;/a&gt; war, ist zwar nicht schön, bei einer Stärke von inzwischen über 470 Blatt (!) und in Umlauf befindlichen Zweit- und Drittakten nicht unbedingt ganz überraschend...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;Beispiel 3 - Zeuginnenabladung:&lt;/em&gt; RiAG Ronsdorf hatte zu den Hauptverhandlungsterminen jeweils Zeuginnen laden lassen, die die "Dienstflucht" von Andreas bestätigen sollten. Auf unsere Anregung, auf diese Zeuginnen zu verzichten, da der vorgeworfene äußere Sachverhalt eingeräumt werde, notierte Ronsdorf auf die Rückseite unseres Schreibens: &lt;em&gt;"Keine Veranlassung."&lt;/em&gt; VRiLG Böcker nunmehr, der die Zeuginnen zunächst noch hatte laden lassen, reagierte auf unsere entsprechende &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080630_keine%20Zeugen%20in%20BerufungsHV.pdf"&gt;Anregung&lt;/a&gt;, auf diese zu verzichten, direkt mit der &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080702_LG%20Goerlitz_Zeugen%20abgeladen_Eingang%2003.07.08.pdf"&gt;Abladung&lt;/a&gt; der Zeuginnen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es sieht also zumindest nach derzeitigem Stand der Dinge so aus, als würde das Verfahren am LG Görlitz mit einer Professionalität durchgeführt, die man &lt;em&gt;eigentlich&lt;/em&gt; von einem Gericht immer erwarten sollen dürfte, die allerdings am AG Zittau vollständig fehlte. Dennoch: Zunächst bleibt die Frage, ob die (Sperr)Berufung der Staatsanwaltschaft überhaupt durchgeführt werden darf, oder ob diese nicht als unzulässig zu verwerfen ist. Der entsprechende Antrag wird morgen an dieser Stelle veröffentlicht...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-578949569335661573?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/578949569335661573/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=578949569335661573' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/578949569335661573'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/578949569335661573'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/07/berufungsverhandlung-gegen.html' title='Berufungsverhandlung gegen Totalverweigerer in Planung'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-9011441626252386526</id><published>2008-06-25T10:58:00.001+02:00</published><updated>2008-06-25T10:59:08.416+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ordnungsmittel wg. Ungebühr'/><title type='text'>Die Arroganz der Macht - OLG Dresden will Angeklagte weiter stehen sehen</title><content type='html'>&lt;span style="font-family:verdana;font-size:85%;"&gt;&lt;em&gt;"Er hat nicht zu strafen. Er hat keine Verhaltungsmaßregeln zu erteilen, er hat nicht Moral zu blasen, er hat zu schweigen, zu verstehen und dann das einzige zu tun, wozu ihn Menschen allenfalls delegieren dürfen: die Gesellschaft zu schützen."&lt;/em&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-family:verdana;font-size:85%;"&gt;(Kurt Tucholsky: "Warum stehen eigentlich Angeklagte vor dem Richter"; 1927)&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das OLG Dresden hat (durch die Richter Lips, Vetter und Gorial) &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080616_OLG%20Dresden_Verwerfung%20Beschwerde%20wg%20Ordnungsgeld%20Aufstehen_Eing%20080624.pdf"&gt;entschieden&lt;/a&gt;: Wer vor einem Richter, der wesentliche Elemente des Rechtsstaats (vor und) in einer Hauptverhandlung meint, außen vor lassen zu können, bei der Urteilsverkündung sitzen bleibt, der hat ggf. länger zu sitzen - im vorliegenden Fall gleich zwei Tage lang (oder 100 EUR zu zahlen).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun hatte die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/05/die-gensta-dresden-der-sitzende.html"&gt;Stellungnahme&lt;/a&gt; wenige (scheinbare) Argumente für den stehenden Angeklagten vorgebracht, die wir auf vier Seiten durchgehend &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/06/die-boe-tradition-des-stehenden.html"&gt;entkräftet hatten&lt;/a&gt;. Was also legt das OLG Dresden nun wieder hiergegen auf die Waagschale? Die Antwort ist so simpel wie regelmäßig: Nichts.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Den Ausführungen der GenStA &lt;em&gt;"schließt sich der Senat an. Sie werden auch durch die zum Antrag der Generalstaatsanwaltschaft abgegebene Stellungnahme vom 8. Juni 2008 nicht entkräftet."&lt;/em&gt; Inhalte? Argumente? Wer braucht sie, wenn er die Macht hat...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-9011441626252386526?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/9011441626252386526/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=9011441626252386526' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/9011441626252386526'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/9011441626252386526'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/06/die-arroganz-der-macht-olg-dresden-will.html' title='Die Arroganz der Macht - OLG Dresden will Angeklagte weiter stehen sehen'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-1522315782212267104</id><published>2008-06-10T10:24:00.001+02:00</published><updated>2008-06-10T10:25:36.278+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><title type='text'>Sächsisches Justizministerium kontra RiStBV - Sperrberufung bleibt</title><content type='html'>&lt;p&gt;Nun hat auch das sächsische Staatsministerium der Justiz seine &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080606_JusMin%20Sperrberufung_Eing%20080609.pdf"&gt;Stellungnahme&lt;/a&gt; im Fall der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_0"&gt;Sperrberufung&lt;/span&gt; der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_1"&gt;StA&lt;/span&gt; &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_2"&gt;Görlitz&lt;/span&gt; abgegeben - soweit man bereit ist, den folgenden Satz als "Stellungnahme" zu bezeichnen: &lt;em&gt;"Die in der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_3"&gt;Berufungsbegründung&lt;/span&gt; vom 29. Januar 2008 angeführten Gründe sind sachlicher Natur."&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;"Sachlicher Natur"&lt;/em&gt; ist es also, wenn der Leitende Oberstaatsanwalt eine Berufung bedingungslos aufrecht erhält, obwohl er die &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_4"&gt;Berufungsbegründung&lt;/span&gt; &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/05/vorletzte-station-schsisches.html"&gt;überhaupt nicht kennt&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;"Sachlicher Natur"&lt;/em&gt; ist eine &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_5"&gt;Berufungsbegründung&lt;/span&gt; also auch dann, wenn die dort angeführten "&lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_6"&gt;Strafschärfungsgründe&lt;/span&gt;" so (wenig) lustige sind wie die Weigerung des Angeklagten, &lt;em&gt;"sich bei Urteilsverkündung zu erheben"&lt;/em&gt; oder &lt;em&gt;"dass der &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_7"&gt;Prozess&lt;/span&gt; dazu benutzt wird, um die vermeintliche Unfähigkeit u. Willkür des erkennenden Gerichts zu demonstrieren"&lt;/em&gt;. &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/03/was-die-staatsanwaltschaft-was-nicht.html"&gt;Der Staatsanwaltschaft geht es also nicht um rechtlich irgendwo anerkannte Gründe&lt;/a&gt;, sondern ausschließlich darum, es einem Angeklagten, der in einer von rechtsstaatlichen Kriterien völlig befreiten Hauptverhandlung "schweigt und sitzt" (statt: begeistert applaudiert?), über den Weg einer höheren Strafe "einmal zu zeigen".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aber - am Ende geht es der Staatsanwaltschaft ja nicht einmal darum. Was bleibt, ist: Ein Richter &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_8"&gt;Ronsdorf&lt;/span&gt;, der sich in Ablehnungsanträgen zum Richter in eigener Sache macht, dann (unter Mitwirkung des &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_9"&gt;Sitzungsvertreters&lt;/span&gt; der Staatsanwaltschaft) dem Angeklagten &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/04/landgericht-lsst-verteidiger-wieder-zu.html"&gt;rechtswidrig&lt;/a&gt; die Verteidigung entzieht und ihn wenige Minuten später - jeden &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_10"&gt;Aussetzungsantrag&lt;/span&gt; &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_11"&gt;abschmetternd&lt;/span&gt; - verurteilt; eine Staatsanwaltschaft, die eine Berufung zur Verhinderung der Revision einlegt und aufrecht erhält, obwohl sie hierzu nach den &lt;a href="http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01011977_420821R5902002.htm#ivz6"&gt;&lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_12"&gt;RiStBV&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; nicht berechtigt ist; schließlich: eine Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium, die dieses Vorgehen decken; mit den Argumenten hiergegen setzt man sich gleich gar nicht mehr auseinander. "Rechtsstaat" à &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_13"&gt;la&lt;/span&gt; Sachsen...&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nun wird das Landgericht &lt;span class="blsp-spelling-error" id="SPELLING_ERROR_14"&gt;Görlitz&lt;/span&gt; über den weiteren Gang der Dinge zu entscheiden haben. Hierzu werden wir bis Ende des Monats entsprechend beantragen, die Berufung als unzulässig zu verwerfen, da sie rechtsmissbräuchlich eingelegt worden ist.&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-1522315782212267104?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/1522315782212267104/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=1522315782212267104' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/1522315782212267104'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/1522315782212267104'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/06/schsisches-justizministerium-kontra.html' title='Sächsisches Justizministerium kontra RiStBV - Sperrberufung bleibt'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-1726375746917281810</id><published>2008-06-09T10:07:00.005+02:00</published><updated>2008-06-10T13:30:59.687+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ordnungsmittel wg. Ungebühr'/><title type='text'>Die "bloße Tradition" des stehenden Angeklagten bei der Urteilsverkündung</title><content type='html'>Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte in ihrer Stellungnahme, mit der sie beantragt hatte, die Beschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichtaufstehens des Angeklagten bei der Urteilsverkündung zu verwerfen, u.a. eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart ins Spiel gebracht – aber leider den hinter dieser Entscheidung stehenden Gedanken nicht zu Ende gedacht. Jenes OLG hatte in der angesprochenen Entscheidung ausgeführt: &lt;em&gt;„Verweigert sich der Angeklagte der Anordnung des Vorsitzenden, zur Vernehmung (...) zu stehen, ist das dann nicht ungebührlich, wenn diese Anordnung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vernehmung nicht erforderlich ist und der Angeklagte bei der Artikulierung seiner Weigerung die Grenzen der Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht überschreitet. Bloße Tradition bei einem einzelnen Gericht (...) rechtfertigt die Festsetzung eines Ordnungsmittels nicht“&lt;/em&gt; (NStZ 1986, 233).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese Grundsätze sind aber ebenfalls auf Situation des sitzenden Angeklagten bei der Urteilsverkündung zu übertragen: Denn auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Urteilsverkündung ist die Befolgung der Anordnung, sich zu erheben, ebensowenig erforderlich wie bei anderen Anlässen, bei denen traditionell gestanden wurde. Wenn „bloße Tradition“ bei einem &lt;em&gt;einzelnen&lt;/em&gt; Gericht die Festsetzung eines Ordnungsmittels nicht rechtfertigt, dann vermag auch die „bloße Tradition“ bei &lt;em&gt;vielen&lt;/em&gt; Gerichten – wieviele es letztlich auch sein mögen – die Festsetzung eines Ordnungsmittels nicht zu rechtfertigen; „bloße Tradition“ bleibt „bloße Tradition“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese und weitere Gedanken haben wir in unserer abschließenden &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080608_Ordnungsmittel_Stellungnahme%20zu%20Antrag%20GenStA.pdf"&gt;Stellungnahme&lt;/a&gt; in der Sache an das OLG Dresden ausgeführt. Dort wird frühestens am 16. Juni entschieden – bleibt abzuwarten, ob Logik &amp;amp; Argumente oder "bloße Tradition" die dirigierenden Elemente der Entscheidung sein werden...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-1726375746917281810?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/1726375746917281810/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=1726375746917281810' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/1726375746917281810'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/1726375746917281810'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/06/die-boe-tradition-des-stehenden.html' title='Die &quot;bloße Tradition&quot; des stehenden Angeklagten bei der Urteilsverkündung'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-7503749730451080890</id><published>2008-05-30T23:15:00.008+02:00</published><updated>2008-05-31T19:30:25.757+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ordnungsmittel wg. Ungebühr'/><title type='text'>Die GenStA Dresden, der sitzende Angeklagte und der "Respekt"</title><content type='html'>&lt;span style="font-family:verdana;font-size:85%;"&gt;&lt;em&gt;"Ein Gericht, das nicht auf Unterwürfigkeit, sondern auf eine menschliche Atmosphäre abstellt, erwartet keine Ehrenbezeugungen. Auch bei der Urteilsverkündung kann der Angeklagte sitzenbleiben. Der Angeklagte ist nicht mehr der Untertan, über dem das Gericht das Schwert schwingt."&lt;/em&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-family:verdana;font-size:85%;"&gt;(Rudolf Wassermann, ZRP 1969, 169, 171)&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;Doch&lt;/em&gt;, sagt die Staatsanwältin Schreitter-Skvortsov von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden: Offensichtlich ist die GenStA Dresden fast 30 Jahre nach Wassermanns Beschäftigung mit dem Themenkomplex "sitzenbleibender Angeklagter" noch keinen Schritt weiter gekommen und meint: &lt;em&gt;Der Angeklagte ist der Untertan, über dem das Gericht das Schwert schwingt.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In ihrer &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080516_GenStA_Stellungnahme%20Ordnungsgeld_Eing_20080530.pdf"&gt;Stellungnahme&lt;/a&gt; zur sofortigen Beschwerde gegen das Ordnungsgeld wegen "Nichterhebens" bei der Urteilsverkündung ignoriert die Staatsanwältin so ziemlich alles, was in der Beschwerdebegründung zu dem Thema vorgetragen wurde - eben gerade die Art der - Argumente nicht beachtenden - Stellungnahme, wie wir sie im &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/02/beschwerdebegrndung-gegen_24.html"&gt;seinerzeitigen Blog-Eintrag&lt;/a&gt; als einzige Möglichkeit, die Sanktion (argumentfrei) zu "verteidigen", dargestellt haben. Die GenStA ist sich nicht einmal zu schade dazu, das "Argument" des "Respekts" vorzutragen, was gerade in der Beschwerdebegründung über Seiten hinweg als haltlos und vollkommen unsinnig entlarvt wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vor dem speziellen Hintergrund der am 14.12.07 stattgefundenen Hauptverhandlung, einer Hauptverhandlung, deren Stil dem totalitärer Systeme entsprach und die nicht mehr im Ansatz rechtsstaatlich angestrichen war, setzt die GenStA allerdings noch einen oben drauf: &lt;em&gt;"Die Geschichte der Hauptverhandlung ist jedenfalls nicht geeignet, das Sitzenbleiben während der Urteilsverkündung zu rechtfertigen."&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Formulieren wir dies einmal deutlicher, um klar zu machen, &lt;em&gt;was&lt;/em&gt; die GenStA hier offiziell behauptet: &lt;em&gt;Wenn ein Gericht in einer Hauptverhandlung dem Angeklagten die Verteidigung überraschend und rechtswidrig &lt;/em&gt;(das ist ja inzwischen durch das LG &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/04/landgericht-lsst-verteidiger-wieder-zu.html"&gt;festgestellt&lt;/a&gt; worden!) &lt;em&gt;entzieht, anschließend keinerlei Unterbrechung zulässt und den Angeklagten in einer Art Schnellverfahren im rechtsfreien Raum dann verurteilt - all dies ändert nichts daran, dass der Angeklagte bei der Urteilsverkündung diesem, sich offenbar nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden fühlenden Gericht "Respekt" durch Aufstehen zu zollen habe -- und wenn der Angeklagte das nicht tut, dann ist es nur recht und billig, dem Angeklagten hierfür ein Ordnungsgeld aufzuerlegen bzw. ersatzweise ihn für dieses Verhalten zwei Tage lang zu inhaftieren.&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dass eine solche Auffassung nicht in Berlin 1935, Stuttgart 1955 oder Rostock 1975 anzutreffen ist, sondern in Dresden 2008 -- das muss man erst einmal verkraften...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-7503749730451080890?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/7503749730451080890/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=7503749730451080890' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/7503749730451080890'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/7503749730451080890'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/05/die-gensta-dresden-der-sitzende.html' title='Die GenStA Dresden, der sitzende Angeklagte und der &quot;Respekt&quot;'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-6303517221261042187</id><published>2008-05-23T22:34:00.004+02:00</published><updated>2008-05-24T14:09:46.969+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><title type='text'>(Vor)letzte Station Sächsisches Justizministerium</title><content type='html'>Nachdem die Staatsanwaltschaft Görlitz auf ihrer Sperrberufung zur Verhinderung der Revision des Urteils gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Andreas Reuter beharrt und die Generalstaatsanwalt Dresden dem &lt;em&gt;"beitrat"&lt;/em&gt;, haben wir uns nunmehr an das Sächsische Staatsministerium der Justiz &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080519_Guenter%20an%20JusMin.pdf"&gt;gewandt&lt;/a&gt;, um auf diesem Wege die Staatsanwaltschaft zu veranlassen, die Berufung zurückzuziehen und sich damit wieder auf den Weg der &lt;em&gt;&lt;a href="http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01011977_420821R5902002.htm#ivz6"&gt;Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren&lt;/a&gt;&lt;/em&gt; zu begeben - und damit letztlich auf den Weg des Rechtsstaats, der ein Verfahren, wie es am 14.12.2007 am AG Zittau stattgefunden hat, niemals hinnehmen darf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hervorgehoben werden muss, dass durch die letzte Stellungnahme des Leitenden Oberstaatsanwalts Uebele noch einmal schriftlich fixiert wurde, was wir seit Anfang des Jahres der Staatsanwaltschaft vorwerfen: Dass nämlich die Berufung vollkommen unabhängig von der rechtlichen Situation oder Beurteilung eingelegt und aufrecht erhalten wurde - es der Staatsanwaltschaft also nur darum geht, das Rechtsmittel missbräuchlich zu verwenden, um die Revision zu verhindern - im Wissen darum, dass das Urteil einer Revision niemals standhalten könnte!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Denn der LOStA Uebele hat in seiner Stellungnahme u.a. erklärt, dass ihm zum Zeitpunkt des Telefonats, in dem die Berufungsrücknahme mit RA Günter Werner diskutiert wurde, &lt;em&gt;„nicht bekannt war“&lt;/em&gt;, dass &lt;em&gt;„seitens der Verteidigung mittlerweile eine über 100-seitige Revisionsbegründungsschrift eingereicht worden war“&lt;/em&gt; (tatsächlich handelt es sich um eine 64-seitige Begründung); auch sei ihm &lt;em&gt;„der Wortlaut der staatsanwaltschaftlichen Berufungsbegründung nicht bekannt“&lt;/em&gt; gewesen. Obwohl der LOStA Uebele also weder das Revisionsvorbringen der Verteidigung und damit deren Sicht der Vorgänge um den 14.12.07 herum kannte, und obwohl ihm nicht einmal die Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft bekannt war, lehnte er &lt;em&gt;„freundlich aber bestimmt eine Berufungsrücknahme der Staatsanwaltschaft“&lt;/em&gt; ab! Noch Fragen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun also liegt es zunächst in den Händen des Sächsischen Justizministeriums, hier korrigierend einzugreifen. Sollte allerdings auch das Ministerium hier die bisherige Linie der (General-)Staatsanwaltschaft verfolgen, das massiv rechtswidrige Agieren des Richters am Amtsgericht Zittau, Ronsdorf, durch die Verhinderung der Revision zu decken, würde anschließend die Berufung am LG Görlitz anstehen - bzw. wäre genau dies die Frage, denn in diesem Fall würde sich für das LG Görlitz die Aufgabe ergeben zu beurteilen, ob die Berufung der Staatsanwaltschaft unter den gegebenen Umständen &lt;em&gt;zulässig&lt;/em&gt; wäre - doch dazu mehr, wenn es überhaupt soweit kommen sollte...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-6303517221261042187?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/6303517221261042187/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=6303517221261042187' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/6303517221261042187'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/6303517221261042187'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/05/vorletzte-station-schsisches.html' title='(Vor)letzte Station Sächsisches Justizministerium'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-8256196163438146924</id><published>2008-05-13T23:27:00.005+02:00</published><updated>2009-12-05T19:22:01.469+01:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><title type='text'>Verfahrensökonomie geht vor Rechtsstaat (oder?)</title><content type='html'>Nun hat sich auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080508_Entscheidung%20GenStA_Eingang%20080513.pdf"&gt;geäußert&lt;/a&gt; - und auch sie bleibt dabei, die Sperrberufung der Staatsanwaltschaft nicht zurückzuziehen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Rövekamp der GenStA Dresden zitiert im Wesentlichen die Äußerungen des Leitenden Oberstaatsanwalts Martin Uebele von der StA Görlitz - und schließt sich diesen ohne eigene Stellungnahme schlicht an.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine solche eigene Stellungnahme wäre ja auch entbehrlich, würden die Ausführungen des Herrn Uebele nicht dermaßen offen gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen. Im Einzelnen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Uebele erklärt, &lt;em&gt;"dass durch die Aufhebung eines Urteils und Zurückweisung der Sache wegen Verfahrensmängeln letztlich niemandem gedient sei und deswegen auch verfahrensökonomische Gründe für eine Aufrechterhaltung der Berufung sprächen."&lt;/em&gt; Mit anderen Worten: Man geht offensichtlich auch bei der (Gen)StA davon aus, dass das Urteil auf Grund der erheblichen Verfahrensmängel in der Revision aufgehoben werden müsste (denn würde es das nicht, wäre das Verfahren beendet - verfahrensökonomischer ginge es wohl kaum aus Sicht der StA). Die so verstandene "Verfahrensökonomie" besteht also darin, eine von rechtsstaatlichen Grundsätzen vollkommen befreite Hauptverhandlung keiner Überprüfung zu unterziehen!&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Weiter bestätigt Uebele seine Ausführungen, dass &lt;em&gt;"eine Berufung der Staatsanwaltschaft auch den Zweck haben könne, den Amtsrichter zu schützen, dies insbesondere in Kenntnis des, wie mir berichtet worden war, insbesondere durch die drei Verteidiger des Angeklagten geschürten überaus konflikthaften Verlaufs der seinerzeitigen Hauptverhandlung."&lt;/em&gt; Erinnern wir uns, wer hier konfliktartig agiert hat: Waren es die Verteidiger, die zunächst am 12.12.07 von Rechtsmitteln Gebrauch gemacht haben, um den Angeklagten zu schützen - oder war es der Richter, der zu den Verhandlungsterminen Bereitschaftspolizei hat auflaufen lassen, als ob es sich um einen Kriegsverbrecherprozess handele, und der dann am 14.12.07 dem Angeklagten seine Verteidigung überraschend entzogen hat, um anschließend kurzen Prozess zu machen?! Und: Wovor &lt;em&gt;"schützen"&lt;/em&gt;? Vor der Mahnung des Oberlandesgerichts, sich künftig rechtsstaatlich korrekt zu verhalten? &lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Schließlich ist die Aussage, dass mit dem offiziellen Ziel der staatsanwaltlichen Berufung von &lt;em&gt;"drei bis sechs Monaten"&lt;/em&gt; die bisher verhängte Strafe von zwei Monaten ja &lt;em&gt;"um das eineinhalb bis dreifache"&lt;/em&gt; übersteigen würde, und dass damit ein "offensichtliches Missverhältnis" zwischen zu beantragender und bisher ausgesprochener Strafe existiere, nur noch als kurios zu werten. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft (erst) eine Strafe von drei Monaten als angemessen akzeptieren würde, wäre dies zumindest gerade kein "offensichtliches Missverhältnis" zu den bisher erkannten zwei Monaten. Da nützen auch Zahlenspiele à la 3/2 recht wenig - die Rechtsprechung hat etwa ein Verhältnis von 10 Tagessätzen zu 20 Tagessätzen ("100%") als offensichtlich&lt;em&gt; nicht&lt;/em&gt; in einem Missverhältnis stehend bezeichnet, ebenso wenig wie 6 zu 7 Jahre (wo es immerhin um einen nicht unerheblichen absoluten Unterschied ging). Außerdem darf nicht vergessen werden, dass die Gründe, mit denen die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe meint verlangen zu können, vollkommen eindeutig jeder rechtlichen Grundlage entbehren (vgl. den seinerzeitigen &lt;a href="http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/03/was-die-staatsanwaltschaft-was-nicht.html"&gt;Blogeintrag&lt;/a&gt; hierzu).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;Dass die Generalstaatsanwaltschaft zu all dem nichts beizutragen hat außer: &lt;em&gt;"Dieser Einschätzung trete ich bei."&lt;/em&gt;, spricht für sich. Wird doch gerade durch die Stellungnahme des LOStA Uebele schriftlich fixiert, was bisher nur am Telefon gesagt worden war, nämlich, dass die Gründe für die Aufrechterhaltung der Berufung außerhalb von rechtsstaatlichen Kriterien liegen. Hierzu hätte es sich schon aufgedrängt, klärende Worte zu sprechen... Als nächstes wird also das sächsische Justizministerium sich mit der Frage zu befassen haben, ob es die Staatsanwaltschaft auf den Weg des Rechtsstaats zurück bringt oder ob auch auf ministerieller Ebene der merkwürdigen Görlitzer Vorstellung von "Verfahrensökonomie" der Vorzug gegeben wird vor dem Rechtsstaat...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-8256196163438146924?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/8256196163438146924/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=8256196163438146924' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8256196163438146924'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8256196163438146924'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/05/verfahrenskonomie-geht-vor-rechtsstaat.html' title='Verfahrensökonomie geht vor Rechtsstaat (oder?)'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-2641529063320396395</id><published>2008-04-29T21:40:00.004+02:00</published><updated>2008-04-30T11:04:23.070+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><title type='text'>Die Generalstaatsanwaltschaft bittet um Geduld</title><content type='html'>Die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Görlitz ihre (Revisionsverhinderungs-)Berufung aufrecht erhält, liegt derzeit bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zur Klärung. Diese hat sich nun mit einem &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080428_GenStA%20Zwischenbescheid.pdf"&gt;Zwischenbescheid&lt;/a&gt; gemeldet und angekündigt, dass die Sache noch etwas brauchen werde, da eine Stellungnahme des Leitenden Oberstaatsanwalts Uebele der Staatsanwaltschaft Görlitz angefordert sei. Man werde anschließend auf den Vorgang zurückkommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Gut Ding will Weile haben" - soweit wollen wir uns also zunächst einmal nicht beschweren...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-2641529063320396395?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/2641529063320396395/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=2641529063320396395' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2641529063320396395'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2641529063320396395'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/04/die-generalstaatsanwalschaft-bittet-um.html' title='Die Generalstaatsanwaltschaft bittet um Geduld'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-2406137053699224182</id><published>2008-04-17T22:26:00.004+02:00</published><updated>2008-04-19T21:28:58.479+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><title type='text'>Wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht an die Richtlinien hält...</title><content type='html'>... dann muss man mal schauen, ob die Dienstaufsicht dies tut ...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie berichtet, weigert sich die Staatsanwaltschaft Görlitz, die gegen das Urteil des AG Zittau eingelegte Berufung zurückzunehmen, um, so die offene Argumentation des Leitenden Oberstaatsanwalts Uebele gegenüber RA Günter Werner, die Durchführung der Revision gegen das Urteil zu verhindern. (Denn wenn die Berufung am LG Görlitz durchgeführt wird, wird unsere Revision als Berufung behandelt, und damit würden die (skandalösen) Umstände, unter denen das Urteil des AG Zittau zustande kam, niemals überprüft, und der Angeklagte, also Andreas, hätte eine rechtsstaatlich agierende Instanz weniger, denn von rechtsstaatlichen Ansätzen blieb in der Verhandlung nichts mehr übrig.)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Daher ist nun der Generalstaatsanwalt bei der GenStA Dresden &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080416_GuenterWerner_an_GenStA.pdf"&gt;eingeschaltet worden&lt;/a&gt;, um hier im Wege der Dienstaufsicht regelnd tätig zu werden. Die Sache ist, wie in früheren Beiträgen detaillierter beschrieben (und letztlich auch im Schriftsatz nachzulesen), recht eindeutig, die Staatsanwaltschaft &lt;em&gt;darf hier keine Berufung einlegen&lt;/em&gt;. Es geht also lediglich darum, die Staatsanwaltschaft auf den Pfad des Rechts zurückzubringen. Nicht mehr, aber vor allem: auch nicht weniger!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Spätestens in zwei Wochen wird es ein erstes Ergebnis geben; sollte der Generalstaatsanwalt Fleischmann sich bis dahin noch nicht gemeldet haben, wird RA Günter Werner direkten Kontakt aufnehmen, und dann sehen wir sicherlich, ob sich hier etwas bewegt...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-2406137053699224182?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/2406137053699224182/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=2406137053699224182' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2406137053699224182'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2406137053699224182'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/04/wenn-sich-die-staatsanwaltschaft-nicht.html' title='Wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht an die Richtlinien hält...'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-5004476233393010694</id><published>2008-04-08T19:37:00.007+02:00</published><updated>2008-04-14T21:50:43.430+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verteidigerzulassung'/><title type='text'>Landgericht lässt Verteidiger wieder zu!</title><content type='html'>Das Landgericht Görlitz hat die drei Verteidiger von Andreas (Detlev, Jörg und Sebastian), denen der Richter am Amtsgericht Ronsdorf die Zulassung am 14.12.2007 in einem spektakulären Coup entzogen - und anschließend mit dem Angeklagten "kurzen Prozess" gemacht - hatte, &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080404_LG%20Goerlitz_Wiederzulassung%20Verteidiger_Eingang%2008.04.08.pdf"&gt;wieder zugelassen&lt;/a&gt;!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dem Landgericht war es vermutlich schlicht zu peinlich, sich mit den Argumenten des AG Zittau im Einzelnen auseinanderzusetzen. Es erklärt kurz und knapp, dass die Verteidiger &lt;em&gt;"in ihren bisherigen Schriftsätzen"&lt;/em&gt; - die es ja u.a. gerade waren, die den RiAG Ronsdorf so erbosten - &lt;em&gt;"ihre strafrechtliche Sachkunde hinreichend dargelegt"&lt;/em&gt; hätten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Etappensieg. Das Landgericht ist sichtlich darum bemüht, die Sache herunterzukochen. Das ist mehr als zu begrüßen, zumal die hier entscheidende Kammer zugleich die Kammer ist, die das Berufungsverfahren führen würde, sollte die Staatsanwaltschaft durch alle Dienstaufsichts-Instanzen hindurch rechtswidrigerweise bei der Aufrechterhaltung der Berufung bleiben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dieser Entscheidung ist der Skandal aber noch einmal greifbarer: Andreas wurde in einer Hauptverhandlung verurteilt, in der er in rechtswidriger Weise seiner Verteidigung beraubt wurde. Dass das Gericht - im Übrigen unter Zustimmung des damaligen Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft Behrens - nach dieser Entscheidung dem Angeklagten nicht einmal eine Unterbrechung von auch nur einer Minute zugestand, um sich auf die neue Situation einzustellen, treibt den Sachverhalt auf die Spitze.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es gäbe nun einen einfachen, rechtsstaatlichen Weg, diese massiven Verfahrensverstöße, die das Urteil am 14.12.2007 nicht mehr im Ansatz unter rechtsstaatlichen Umständen entstanden ließen, einer Überprüfung zu unterziehen, das Urteil aufzuheben und "von vorne zu beginnen" - in dem die Staatsanwaltschaft die Berufung gegen das Urteil zurücknimmt (wozu sie von Rechts wegen verpflichtet ist, vgl. frühere Einträge) und damit die Revision des Angeklagten vom OLG Dresden verhandelt werden könnte. Aber genau diesen Weg versucht bisher die Staatsanwaltschaft Görlitz zu verhindern und tut dies weiterhin!&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-5004476233393010694?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/5004476233393010694/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=5004476233393010694' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/5004476233393010694'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/5004476233393010694'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/04/landgericht-lsst-verteidiger-wieder-zu.html' title='Landgericht lässt Verteidiger wieder zu!'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-7035085599584627707</id><published>2008-04-07T22:44:00.004+02:00</published><updated>2008-04-19T21:28:58.479+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><title type='text'>Staatsanwaltschaft schaltet auf stur - Berufung bleibt</title><content type='html'>Auf die im letzten Eintrag referenzierte schriftliche Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft Görlitz zur Frage, ob die Berufung der StA zurückgenommen werde, da diese gegen die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren verstößt, hat der Leitende Oberstaatsanwalt Uebele nunmehr &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080402_StA%20Goerlitz%20bleibt%20bei%20Berufung.pdf"&gt;geantwortet&lt;/a&gt;: Man bleibe dabei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auf die drei Seiten umfassenden Argumente des Anschreibens geht Herr Uebele erst gar nicht ein. Er beruft sich aber seinerseits auf die Argumentation, die er telefonisch gegenüber RA Günter Werner geäußert hatte. Da dieses Telefonat zumindest von Seiten Günter Werners zunächst als "vertraulich" eingestuft worden war, haben wir hier weder im Blog noch in dem Schreiben an den LOStA hierauf Bezug genommen. Nun aber hat der LOStA Uebele selbst den Inhalt des Gesprächs zum Gegenstand seiner Argumentation gemacht, womit auch kein Grund mehr besteht, diesen als vertraulich zu behandeln - die Argumentation war so grotesk, dass es eh schwer fiel, diese nicht zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Herr Uebele hatte im Telefonat Anfang März zwei Argumente angebracht:&lt;br /&gt;&lt;ol&gt;&lt;li&gt;Je mehr in einer Revision Verfahrensrecht gerügt wird, desto mehr bestehe die Neigung, Berufung einzulegen, um die Fehler ggf. damit zu "heilen", denn es nütze ja niemandem, wenn dem AG das Urteil vom OLG um die Ohren gehauen werde und es dann wieder zurück ans AG ginge.&lt;br /&gt;Genau dies ist aber unzulässig gem. RiStBV Nr. 147 Abs. 1 S. 4: &lt;em&gt;"Die Tatsache allein, dass ein anderer Beteiligter ein Rechtsmittel eingelegt hat, ist für den Staatsanwalt kein hinreichender Grund, das Urteil ebenfalls anzufechten."&lt;/em&gt; Die RiStBV sind für die Staatsanwaltschaft bindend - aber offensichtlich kümmern den LOStA Uebele die RiStBV etwa so doll wie den RiAG Ronsdorf die StPO...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;In bestimmten Fällen (und hier träfe das wohl zu, nach dem, was er von der Verhandlung gehört habe) müssen die Amtsrichter auch "in Schutz" genommen werden.&lt;br /&gt;In Schutz genommen? Vor der Mahnung des OLG, in Zukunft sich mal wieder an Recht und Gesetz zu halten?! "Abenteuerlich" ist wohl noch eine der zurückhaltendsten Vokabeln, mit der eine solche Aussage bezeichnet werden kann...&lt;/li&gt;&lt;/ol&gt;&lt;p&gt;Der nächste Schritt ist also eine entsprechende Eingabe an den Generalstaatsanwalt beim OLG Dresden; sollte diese nicht zum Erfolg führen, wäre letzte Station in der Dienstaufsichtshierarchie das Sächsische Justizministerium.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wirklich erschreckend ist bei der ganzen Geschichte, dass es eben hier nicht nur eine einzelne Person ist, die einmal über die Stränge geschlagen hat, sondern dass am AG Zittau mindestens zwei Richter (Ronsdorf und Oltmanns) sich gegenseitig Deckung verschaffen, und bei der StA Görlitz nunmehr der ehemalige OStA Behrens, die sachbearbeitende Staatsanwältin Küsgen sowie der Leitende Oberstaatsanwalt Uebele durch die Bank sich an diesem Skandal willig beteiligen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bleibt zu hoffen, dass die Generalstaatsanwaltschaft hier durch die Entfernung zum Verfahren so emotionslos agiert, dass sie schlicht einmal wieder nach der Linie von Gesetz und Recht entscheidet...&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-7035085599584627707?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/7035085599584627707/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=7035085599584627707' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/7035085599584627707'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/7035085599584627707'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/04/staatsanwaltschaft-schaltet-auf-stur.html' title='Staatsanwaltschaft schaltet auf stur - Berufung bleibt'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-4370318244897616616</id><published>2008-03-25T22:51:00.004+01:00</published><updated>2008-04-19T21:28:58.480+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><title type='text'>Was die Staatsanwaltschaft darf, was nicht, und was sie tut...</title><content type='html'>Die Staatsanwaltschaft hat es nicht leicht. Staatsanwälte sind nicht zu beneiden. Sie dürfen eben meist nicht alles, was jeder Angeklagte bzw. seine Verteidiger dürfen. Zum Beispiel: Ein Rechtsmittel pro forma einlegen, um es sich offen zu halten. Sie dürfen vor allem kein Rechtsmittel einlegen, bloß weil die Gegenseite es getan hat. Und sie dürfen nicht einmal dann ein Rechtsmittel einlegen, wenn sie tatsächlich zwar eine etwas höhere Strafe für angemessen halten, aber wenn das vom Gericht ausgeworfene Strafmaß nicht "in einem &lt;em&gt;offensichtlichen Missverhältnis zu der Schwere der Tat&lt;/em&gt; steht".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;All das hat gute Gründe. Die Staatsanwaltschaft soll die "neutralste Behörde der Welt" sein. Und nun scheint auch der Gesetzgeber doch aus gewissen Erfahrungen heraus sich gedacht zu haben, diese Neutralität absichern zu müssen, etwa über die &lt;a href="http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01011977_420821R5902002.htm#ivz6"&gt;Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Warum dann hat die Staatsanwaltschaft Görlitz das Rechtsmittel der Berufung eingelegt, wenn der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im Termin des 14.12.2007 selbst drei Monate mit Bewährung gefordert hat, der Richter dann schließlich auf zwei Monate mit Bewährung erkannt hat? Ein "offensichtliches Missverhältnis zu der Schwere der Tat" liegt - offensichtlich - nicht vor.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080129_StA_Berufungsbegruendung_Eingang%20080314.pdf"&gt;Berufungsbegründung&lt;/a&gt; der Staatsanwaltschaft, die inzwischen vorliegt, verrät es - und verrät es doch nicht. Denn die "Gründe" sind zumindest keine, die eine Berufungseinlegung nach den o.a. Richtlinien rechtfertigen würde. Die Begründung erklärt, "3 - 6 Monaten wären angemessen gewesen". Wenn aber 3 Monate angemessen sind, dann stehen 2 Monate hierzu eben gerade nicht in einem "offensichtlichen Missverhältnis".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Interessant ist die Begründung aber dennoch: Die Staatsanwaltschaft Görlitz erfindet im Rahmen dieser ganz neue Strafzumessungsgedanken. Zum Beispiel diesen: &lt;em&gt;"seine Weigerung, sich bei Urteilsverkündung zu erheben".&lt;/em&gt; Da ist sie wieder, die Erwartungshaltung des hündischen Angeklagten, der, wenn er vom Gericht bestraft wird, auch noch die von der Justiz vorgegebenen Umgangsformen befolgen möge. Nur geht die Staatsanwaltschaft noch einen Schritt weiter: Sie möchte das Verhalten nicht nur per Ordnungsstrafe geahndet sehen (was schon für sich hoch umstritten ist), sondern, wer nach einer Hauptverhandlung zu x Monaten verurteilt wird, und bei der Verkündung sich nicht erhebt - da müsse der Prozess dann gleich wiederholt werden, denn nun seien x + n Monate zu verhängen...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Schließlich echauffiert sich die Staatsanwaltschaft noch darüber, dass Andreas es zugelassen habe, &lt;em&gt;"daß der Prozeß dazu benutzt wird, um die vermeintliche Unfähigkeit u. Willkür des erkennenden Gerichts zu demonstrieren"&lt;/em&gt;. Was hat der Angeklagte denn getan? Er hat von Rechtsmitteln Gebrauch gemacht. Und am 14.12.2007 hat er geschwiegen. Nicht mehr. Dass daraus eine Strafschärfung abgeleitet werden können soll, ist neu...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Verdacht liegt klar auf der Hand: Die Staatsanwaltschaft erfindet einfach ein paar vollkommen haltlose "Gründe" für die Berufung. Am Ende geht es ihr aber eigentlich nicht so sehr um die eigene Berufung, sondern darum, die Revision zu verhindern - etwas, was sie gerade nicht darf. Das ist schon schlimm genug, noch schlimmer wiegt aber der Verdacht, dass genau diese Konstellation am 14.12.2007 zwischen dem Richter Ronsdorf und dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Behrens, abgesprochen war, sprich: Der Richter wusste ggf., dass er agieren konnte wie er wollte, da er die Zusage der Staatsanwaltschaft hatte, dass diese Berufung einlegen würde. Für den - absehbaren - Fall, dass der Angeklagte sich gegen die massiven Verfahrensverletzungen durch den Richter mit dem Rechtsmittel der Sprungrevision wehren würde, wäre durch eine solche Absprache abgesichert, dass die Revision nicht durchgeführt würde, mithin die Vorgänge am Amtsgericht nie einer juristischen Kontrolle unterzogen würden, und vor allem: Dass das Verfahren nie wieder vom OLG Dresden an das AG Zittau zurückverwiesen würde. Der Verdacht ist zwar unglaublich, aber auch: unglaublich naheliegend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Oberstaatsanwalt Behrens und Richter Ronsdorf kennen sich jedenfalls schon lange, da Behrens "ständiger Vertreter" der Staatsanwaltschaft Görlitz in Zittau war. Inzwischen bekleidet Behrens einen neuen Posten: &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080312_neuer%20Amtsgerichtsdirektor%20Zittau.pdf"&gt;Er ist nunmehr Direktor des Amtsgerichts Zittau&lt;/a&gt;!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Über RA Günter Werner versuchen wir nun, diesem Spuk ein Ende zu bereiten. Hierzu gibt es zunächst einmal die &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080325_Schreiben%20Guenter%20an%20LOStA.pdf"&gt;Kontaktaufnahme&lt;/a&gt; mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Görlitz, der es in der Hand hält, die sachbearbeitende Staatsanwältin anzuweisen, die Berufung zurückzuziehen. Ein erstes Telefonat verlief ergebnislos, man darf gespannt sein, was der LOStA auf die schriftlichen Ausführungen zu entgegnen weiß...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-4370318244897616616?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/4370318244897616616/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=4370318244897616616' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/4370318244897616616'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/4370318244897616616'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/03/was-die-staatsanwaltschaft-was-nicht.html' title='Was die Staatsanwaltschaft darf, was nicht, und was sie tut...'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-3820970653219121934</id><published>2008-03-19T21:01:00.003+01:00</published><updated>2008-04-14T17:18:18.173+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Geheimjustiz / Dienstaufsichtsbeschwerde'/><title type='text'>Dienstaufsichtsbeschwerde verworfen - Eine Krähe...</title><content type='html'>&lt;span style="font-family:verdana;font-size:85%;"&gt;&lt;em&gt;"Unpünktlichkeit, monatelange Untätigkeit, grobe Flegeleien in der Sitzung, bewußtes Ignorieren eindeutiger Gesetze oder Faulheit dürften nicht unter den vom Bundesgerichtshof gewebten Teppich des 'Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit' gekehrt werden."&lt;/em&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-family:verdana;font-size:85%;"&gt;(Dr. Egon Schneider, RiOLG a.D., Zeitschrift für anwaltliche Praxis, Nr. 6 vom 24. 3. 1999, S. 266)&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn auch bisher am Landgericht Görlitz ein anderer - freundlicherer, ruhigerer und von Sachverstand bestimmter - Wind geweht hat -- in der direkten Frage, ob ein Richter am Amtsgericht zu "disziplinieren" sei, wird dann doch zurückgerudert. Heute traf die &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080314_PraesLG_Entscheidung%20DAB%20Ronsdorf_Eingang%2019.03.08.pdf"&gt;Entscheidung&lt;/a&gt; der Vizepräsidentin des Landgerichts ein, mit der sie erklärt, dass &lt;em&gt;"bei dieser Sachlage Dienstpflichtverletzungen von RiAG Ronsdorf nicht"&lt;/em&gt; vorlägen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zur Erinnerung: Richter Ronsdorf hatte am 13.12.2007 mehrere Beschlüsse gegen Andreas gefällt, von denen &lt;em&gt;einer&lt;/em&gt; noch am 13.12.2007 per Fax mitgeteilt wurde (dass nämlich die Verhandlung am 14.12.2007 aufrecht erhalten werde), die beiden anderen zeitgleich gefassten Beschlüsse (Widerruf der Verteidigerzulassung, Verwerfung von Ablehnungen wegen Befangenheit durch den abgelehnten Richter selbst) wurden jedoch erst am 14.12.2007 - für alle Betroffenen entsprechend überraschend - zu Beginn der Verhandlung bekannt gemacht. Im Anschluss daran wurde Andreas, seiner kompletten Verteidigung überfallartig beraubt, innerhalb von 45 Minuten verurteilt, ohne auch nur eine Minute Pause zugestanden bekommen zu haben, um sich auf die neue Situation einzurichten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die beiden erst am 14.12.2007 bekannt gemachten Beschlüsse weigerte sich der Richter anschließend ausdrücklich, der Verteidigung schriftlich mitzuteilen, da diese kein Beschwerderecht hätten (was hinsichtlich der Frage der Verteidigerzulassung nachweislich falsch ist). Aber auch der Angeklagte, also Andreas, bekam die Beschlüsse fürderhin nicht übersandt, auch auf explizite schriftliche Anforderung vom 21.12.2007 erging keinerlei Reaktion mehr.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Erst nachdem Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt worden war, wurden die Beschlüsse weitere drei Wochen später - über zwei Monate, nachdem sie ergangen waren - den Betroffenen schriftlich mitgeteilt, was zur Folge hatte, dass etwa die Beschwerde gegen die Verteidigerzulassung so spät erst geschrieben werden konnte, dass die Revisionsbegründung nicht mehr von den ursprünglichen Verteidigern unterzeichnet werden konnte (da über die Beschwerde gegen den Verteidigerentzug nicht mehr vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist entschieden werden konnte).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie kommt nun die Vizepräsidentin des Landgerichts dazu, in diesem Verhalten - über zweimonatige Verweigerung der Übersendung von gegen die Betroffenen ergangenen Beschlüsse - keine Dienstpflichtverletzung zu sehen? Vom 22.12. bis 06.01. habe sich Ronsdorf im Urlaub befunden, vom 09.01. bis 18.01.2008 sei er erkrankt gewesen. Nun soll sich ein Richter erholen dürfen und seine Krankheit auskurieren können. Aber was hinderte den Richter in den Zeiträumen 14. bis 22.12.2007 (!), 07. bis 08.01.2008 und vom 21.01. bis 12.02.2008 (!) daran, seiner aus Gesetz bestehenden Verpflichtung zur Übersendung der Beschlüsse nachzukommen? Nichts. Nur: Der Richter habe am 08.01.2008 die Schriftsätze der Verteidigung vom 21.12.2007 der Staatsanwaltschaft zukommen lassen, und das gleiche dann noch einmal am 22.01.2008. Nun mag man sich zunächst wundern, warum dies &lt;em&gt;zweimal&lt;/em&gt; erfolgte - doch eigentlich ist der Hauptgrund, sich zu wundern, warum dies auch nur &lt;em&gt;einmal&lt;/em&gt; erfolgte! Denn die Pflicht zur Übersendung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, Ermessensspielraum besteht insofern keiner, daher kann die Staatsanwaltschaft hierzu auch keine erhellenden Stellungnahmen abgeben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dies ist wohl auch der Vizepräsidentin aufgefallen. Doch hier kann man nur attestieren, windet sie sich: &lt;em&gt;"Ob eine Anhörung der Staatsanwaltschaft Görlitz geboten war, kann dahinstehen, denn insoweit ist der Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit betroffen, der der Dienstaufsicht entzogen ist."&lt;/em&gt; Und das ist falsch. Es gibt hier eben keinen Ermessensspielraum, es gibt hier einzig und allein die Pflicht des Richters, seinen aus Gesetz erwachsenen Verpflichtungen nachzukommen, letztlich seine Dienstgeschäfte zu erledigen. Wollte man annehmen, eine (durch nichts zu rechtfertigende) Vorlage zur Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft sei im Wege der Dienstaufsicht nicht zu überprüfen, dann kann auch eine zweite solche ("noch unsinnigere") Vorlage nicht überprüft werden (so wie es hier die Vizepräsidentin auch nicht getan hat). Das hieße aber, ein Richter könnte beliebig lang "Geheimjustiz" betreiben, in dem er die Frage, ob er Entscheidungen an die Betroffenen auch bekannt geben dürfe, der Staatsanwaltschaft immer wieder zur Stellungnahme vorlegt. Dann, so die Logik der Vizepräsidentin, könne hier die Dienstaufsicht nicht eingreifen, da der Richter ja nicht untätig sei...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was immer wieder etwas wundert ist doch, dass es den Verfassern solcher Schriftsätze - hier etwa der Vizepräsidentin des Landgerichts Görlitz - nicht schlicht peinlich ist, sich mit solchen Manövern der Dienstaufsicht zu entziehen. Zwar hacken sich gewöhnlich Krähen untereinander nicht die Augen aus, aber warum müssen sich RichterInnen in dienstaufsichtsrechtlichen Fragen immer wieder selbst als Krähen verstehen? Warum fällt es offenbar &lt;em&gt;so&lt;/em&gt; schwer, hier einmal auf den Tisch zu hauen (und im vorliegenden Fall hätte es krachen müssen), und zu sagen: Sorry, hier hat RiAG Ronsdorf ganz großen Mist gebaut, und hier kann (und muss) und werde ich auch eingreifen, denn hier ist die Dienstaufsicht gefragt, wenn der Richter seinen schlichtesten Arbeitsaufträgen nicht nachkommt und am Ende sogar aus dieser Verzögerung massive Eingriffe in die Verteidigungskonstellation des Angeklagten entstehen. Was ist das schwierige daran? Vermutlich ein lebenslanges Forschungsgebiet für Psychologen...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Sache wird weiterverfolgt werden, aber später. Zur Zeit stehen wichtigere Dinge an, und vor einer erneuten Akteneinsicht (die aber erst sinnvoll ist nach Abschluss aller momentan anstehenden Zwischenverfahren und -entscheidungen) können wir hier nicht wirklich seriös antworten.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-3820970653219121934?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/3820970653219121934/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=3820970653219121934' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/3820970653219121934'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/3820970653219121934'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/03/dienstaufsichtsbeschwerde-verworfen.html' title='Dienstaufsichtsbeschwerde verworfen - Eine Krähe...'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-8496579928273347130</id><published>2008-02-24T01:06:00.011+01:00</published><updated>2008-04-14T17:13:47.563+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ordnungsmittel wg. Ungebühr'/><title type='text'>Beschwerdebegründung gegen "Ordnungsmittel" wg. "Ungebühr" eingelegt</title><content type='html'>&lt;span style="font-size:85%;"&gt;&lt;span style="font-family:verdana;"&gt;&lt;em&gt;"Artig soll der Angeklagte sein, ein Untertan, ein Fibelkind, in den Augen jenen hündischen Ausdruck, mit dem deutsche Soldaten vor ihren Schindern stramm stehen mussten. Hände an die Hosennaht!"&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;(Kurt Tucholsky: "Deutsche Richter"; 1927)&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Nachdem neben den über zwei Monate lang "geheim" gehaltenen Beschlüssen vom 13.12.2007 auch das Protokoll der Hauptverhandlung vom 14.12.2007 übersandt wurde, haben wir nunmehr auch die &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080223_Beschwerde%20gg%20Ordnungsmittel_Begruendung.pdf"&gt;Beschwerdebegründung&lt;/a&gt; gegen das "Ordnungsmittel wegen Ungebühr", sprich 100 EUR (ersatzweise 2 Tage Haft!) wegen des Nicht-Aufstehens von Andreas während der Urteilsverkündung, nachreichen können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diese Beschwerde wird direkt vom Oberlandesgericht Dresden entschieden. Es wird spannend sein, wie sich das OLG hier positioniert. War es in den 50'er Jahren geradezu unumstritten, dass der Angeklagte - "strafbewährt" (oder, um es "korrekter" zu formulieren: "ordnungsmittelbewährt") - aufzustehen habe (beim Eintreten des Gerichts, bei Zeugenvereidigungen, bei der Urteilsverkündung), so gab es später die mindestens teilweise Einsicht, dass dieses Prozedere, zumindest was dessen Durchsetzung mit Zwangsmitteln betrifft, nicht einer gewissen Peinlichkeit entbehrt, von der fehlenden konkreten Rechtsgrundlage einmal ganz abgesehen. Viel wurde geschrieben hierüber (vgl. entsprechende Nachweise in der Begründung), dass z.B. "Respekt", der mit Ordnungsgeldern oder Ordnungshaft erzwungen wird, kaum als solcher zu bezeichnen sein dürfte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Folgezeit erledigte sich das Problem weitgehend, da die RichterInnen - bei Weigerung des Angeklagten - entweder auf das Aufstehen von sich aus kommentarlos verzichteten, zumindest aber - neben eventuellen echauffierten Äußerungen, wie "frech" der Angeklagte sei - von der Verhängung von Ordnungsmitteln absahen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gerade in den letzten Jahren haben sich aber einige wenige Richter wieder berufen gefühlt, hier "Flagge zu zeigen". Zwar ist die Verhängung von Ordnungsmitteln weiterhin die absolute Ausnahme (in den letzten etwa 500 Hauptverhandlungen wegen Totalverweigerung - in denen angesichts des politischen Charakters des Strafverfahrens zumindest überproportional eine gewisse Angespanntheit herrschen dürfte - kam es hierzu in gerade einmal vier Fällen (Zittau mitgerechnet!)). Und obwohl auf der Seite der Argumente so ziemlich nichts &lt;em&gt;für&lt;/em&gt; die Sanktionierung des Sitzenbleibens eines Angeklagten spricht, sehr vieles aber &lt;em&gt;dagegen&lt;/em&gt;, machten es sich die hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen immer sehr einfach, indem sie die Argumente schlicht ignorierten. Dies kann natürlich auch im vorliegenden Fall passieren, hier ist aber die Vorgeschichte des Verfahrens noch einmal etwas anders gelagert, nämlich erkennbar davon geprägt gewesen, dass die Rechte des Angeklagten durch den Richter durchgehend massiv verletzt wurden, eskalierend in der Art des "kurzen Prozesses" am 14.12.2007. Es wäre schon die Spitze der Dreistigkeit, von einem Angeklagten nach einem solchen Verfahren "strafbewährt" zu verlangen, dem Gericht als solches eine Art von "Respekt" durch das sich-Erheben abzuverlangen...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-8496579928273347130?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/8496579928273347130/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=8496579928273347130' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8496579928273347130'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8496579928273347130'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/02/beschwerdebegrndung-gegen_24.html' title='Beschwerdebegründung gegen &quot;Ordnungsmittel&quot; wg. &quot;Ungebühr&quot; eingelegt'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-2781320230694001464</id><published>2008-02-23T18:38:00.000+01:00</published><updated>2008-04-14T17:18:18.174+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Geheimjustiz / Dienstaufsichtsbeschwerde'/><title type='text'>Zwischenbescheid zur Dienstaufsichtsbeschwerde</title><content type='html'>Das LG Görlitz hat am 18.02.2007 (zwei Tage, nachdem das Amtsgericht die bis dato zurückgehaltenen Beschlüsse zur Verteidigerzulassung und zur Verwerfung von Ablehnungsanträgen nach über zwei Monaten schließlich doch übersenden ließ) einen &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080218_PraesLG%20Goerlitz_Zwischenmitteilung%20zur%20DAB_Eingang%2020.02.08.pdf"&gt;Zwischenbescheid&lt;/a&gt; im DAB-Verfahren gegen Richter Ronsdorf erlassen. In diesem wird mitgeteilt, dass noch eine &lt;em&gt;"ergänzende dienstliche Stellungnahme"&lt;/em&gt; durch Ronsdorf abgewartet werde, bevor abschließend entschieden werden könne. Daneben weist das Landgericht darauf hin, &lt;em&gt;"dass die Staatsanwaltschaft Görlitz gegen das Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 14.12.2007 Berufung eingelegt hat, so dass eine besondere Eilbedürftigkeit im Hinblick auf eine mögliche Revision des Angeklagten nicht gegeben ist."&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dies ist natürlich völlig unzutreffend. Zwar hat die StA Berufung eingelegt, und wenn es bei der Berufung bliebe, wird auch die Revision "als Berufung" behandelt. Zum Einen kann (und müsste) die StA aber die Berufung jederzeit zurücknehmen, zum Anderen muss selbst im Fall der Aufrechterhaltung der Berufung das Rechtsmittel des Angeklagten (Revision) "ordentlich" durchgeführt werden, d.h. auch, dass eine entsprechende Revisionsbegründungsschrift verfasst sein muss.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da die Beschlüsse, wegen deren Zurückhaltung durch den Richter Ronsdorf die DAB erhoben wurde, inzwischen zugestellt worden sind, gibt es tatsächlich zur Zeit keine weitere besondere Eilbedürftigkeit in der Sache mehr. Wir hatten allerdings im Vorfeld mehrfach versucht, mit dem Präsidium des Landgerichts Kontakt aufzunehmen, da bis zur Übersendung der Beschlüsse diese Eilbedürftigkeit eben sehr wohl existierte. Da das o.a. Zitat des Zwischenbescheids vermutlich auch auf diese unsere gezeigte "Ungeduld" gemünzt war, haben wir uns veranlasst gesehen, dem Landgericht hier noch einmal in einer &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080223_an%20VPraesLG%20Becker_Entgegnung%20auf%20Zwischenmitteilung%20zu%20DAB%20Ronsdorf.pdf"&gt;Stellungnahme&lt;/a&gt; die Sach- und Rechtslage zu erörtern.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-2781320230694001464?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/2781320230694001464/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=2781320230694001464' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2781320230694001464'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2781320230694001464'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/04/zwischenbescheid-zur.html' title='Zwischenbescheid zur Dienstaufsichtsbeschwerde'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-8671596270362425390</id><published>2008-02-22T23:38:00.003+01:00</published><updated>2008-04-19T21:28:58.481+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Revision'/><title type='text'>Revisionsbegründung eingelegt</title><content type='html'>Die gegen das Urteil des AG Zittau eingelegte Revision ist nunmehr auch &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080222_RevisionsBegruendung.pdf"&gt;begründet&lt;/a&gt; worden. Da eine Entscheidung über die Beschwerde gegen die Rücknahme der Zulassung der Verteidiger von Andreas nicht mehr rechtzeitig erfolgen konnte (da der Beschluss den Betroffenen erst zwei Monate später bekannt gegeben worden war), wurde die Revisionsbegründung über den Bremer Rechtsanwalt &lt;a href="http://www.korzus-partner.de/Werner.html"&gt;Günter Werner&lt;/a&gt; eingelegt, einem &lt;em&gt;der&lt;/em&gt; im TKDV-Recht spezialisierten Anwälte der Republik, der auch schon Detlev Beutner und Jörg Eichler, zwei der Verteidiger im vorliegenden Verfahren, in ihren damaligen eigenen TKDV-Verfahren (1993 / 1999) verteidigt hatte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit 64 Seiten ist die Revisionsbegründung den massiven Verfahrensverstößen entsprechend sehr umfangreich geworden. Auch wenn es sich dabei vom Umfang her schon beinahe mehr um ein Buch handelt als um einen Rechtsmittelbegründungsschriftsatz - die Lektüre sei jedem und jeder halbwegs Interessierten sehr ans Herz gelegt, da sowohl die "Spitzen" des Verfahrens noch einmal nachgezeichnet werden als auch deren rechtliche Würdigung entsprechend weiträumig ausgeführt wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Spannend bleibt die Frage, ob dieses Rechtsmittel jemals zur Überprüfung der Vorgänge am Amtsgericht Zittau führen wird. Die Staatsanwaltschaft hält bisher weiterhin an ihrem Rechtsmittel der Berufung fest, auch wenn dies nach den &lt;a href="http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01011977_420821R5902002.htm#ivz6"&gt;Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren&lt;/a&gt; gerade unzulässig ist. Damit hat sie es in der Hand, eine revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils und der dem Urteil zugrundeliegenden Verfahrensfehler zu verhindern, da im Falle der Berufung diese vor der Revision Vorrang hat und die Revision des Angeklagten dadurch "als Berufung" behandelt wird.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-8671596270362425390?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/8671596270362425390/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=8671596270362425390' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8671596270362425390'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8671596270362425390'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/02/revisionsbegrndung-eingelegt.html' title='Revisionsbegründung eingelegt'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-6764926531556559115</id><published>2008-02-20T00:15:00.003+01:00</published><updated>2008-04-14T17:10:51.937+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verteidigerzulassung'/><title type='text'>Beschwerdebegründung gegen Verteidigerentzug eingelegt</title><content type='html'>Nachdem nach der Einlegung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter am Amtsgericht Zittau, Ronsdorf, den Betroffenen nunmehr der Beschluss vom 13.12.2007 - zwei Monate nach Erlass des Beschlusses! - doch noch schriftlich bekannt gemacht wurde, konnte nunmehr auch die formal bereits eingelegte Beschwerde hiergegen &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080220_Beschwerdebegruendung%20gg%20Verteidigerentzug.pdf"&gt;begründet&lt;/a&gt; werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da in wenigen Tagen die Frist zur Revisionsbegründung abläuft, kann über den Entzug der Verteidigerzulassung kaum noch zuvor entschieden werden. Die Revisionsbegründung muss daher durch einen mit dem Verfahren bisher nicht befassten Rechtsanwalt unterzeichnet werden. Tatsächlich hat der Richter Ronsdorf es damit durch seine Weigerung, den schriftlichen Beschluss zum Verteidigerentzug bekannt zu machen, geschafft, die Überprüfung dieser extremen Maßnahme soweit zu verzögern, dass das Rechtsmittelverfahren mindestens teilweise nicht von den eigentlich sein Vertrauen genießenden (Ex-?)Verteidigern durchgeführt werden kann.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-6764926531556559115?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/6764926531556559115/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=6764926531556559115' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/6764926531556559115'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/6764926531556559115'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/02/beschwerdebegrndung-gegen.html' title='Beschwerdebegründung gegen Verteidigerentzug eingelegt'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-8646820939376210425</id><published>2008-02-16T17:41:00.005+01:00</published><updated>2008-04-14T17:35:41.989+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Geheimjustiz / Dienstaufsichtsbeschwerde'/><title type='text'>AG Zittau beendet Geheimjustiz - Beschlüsse nach über zwei Monaten zugestellt</title><content type='html'>Eines Tages musste das passieren, und lange genug gedauert hat es ja.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richter Ronsdorf hatte am 13.12.2007 zum Einen beschlossen, den Verteidigern die Zulassung zu entziehen, zum Anderen, die gegen ihn angebrachten Ablehnungen wegen angeblicher Unzulässigkeit zu verwerfen. Im Gegensatz zu einem dritten Beschluss vom 13.12.2007 (Nicht-Aussetzung der Hauptverhandlung am 14.12.2007), welcher der Verteidigung noch am gleichen Tage per Fax übermittelt worden war, hielt Ronsdorf die beiden Beschlüsse zurück, um sie am nächsten Tag im Rahmen der Hauptverhandlung überraschend zu verkünden und so "kurzen Prozess" mit dem Angeklagten zu machen. Im Anschluss an die Verhandlung erbat einer der Verteidiger sich eine Abschrift insbesondere des Beschlusses zum Verteidigerentzug, worauf Ronsdorf erklärte, der Beschluss werde den Verteidigern überhaupt nicht ausgefertigt, da diese kein Beschwerderecht hätten (was unzutreffend ist, worauf er auch noch einmal hingewiesen wurde).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ronsdorf aber blieb nicht nur dabei, den Verteidigern die Beschlüsse nicht auszufertigen, auch Andreas als Angeklagter bekam die Schriftstücke ebenfalls nicht zu sehen. Auch auf die erneute schriftliche Anforderung vom 21.12.2007 erging schlicht keinerlei Reaktion. Erst nachdem wir am 28.01.2008 Dienstaufsichtsbeschwerde wegen dieser Vorgänge erhoben haben, gab es nun offenbar entsprechenden Druck durch das Landgericht, der schließlich dazu führte, dass der &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/071213_Beschluss%20Aufhebung%20Verteidigerzulassung_Verkuendung%20in%20HV%2014.12.07_Eingang%2016.02.08.pdf"&gt;Beschluss zum Verteidigerentzug&lt;/a&gt; (6 Seiten eigene Ausführungen, 45 Seiten Auszüge aus dem Internet!) sowie der &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/071213_Beschluss%20Verwerfung%20Ablehnungen%20Ronsdorf%20V%20und%20VI_Verkuendung%20in%20HV%2012.12.07_Eingang%2016.02.08.pdf"&gt;Beschluss der Verwerfung der Ablehnungen Ronsdorfs als "unzulässig"&lt;/a&gt; (3 Seiten eigene Ausführungen, 8 Seiten Auszüge aus dem Internet) nunmehr zugestellt wurden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit den Beschlüssen in der Hand wird nun in den kommenden Tagen zum Einen die Beschwerde gegen den Verteidigerentzug begründet werden können, zum Anderen liegt mit dem Beschluss, mit dem die Ablehnung Ronsdorfs wegen Befangenheit durch diesen selbst als "unzulässig" verworfen wurde, die Grundlage für die entsprechenden Ausführungen zu diesem Themenkomplex in der Revisionsbegründung vor.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Neben den Beschlüssen wurde auch das &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/071214_Protokoll%20von%20HV.pdf"&gt;Protokoll der Hauptverhandlung vom 14.12.2007&lt;/a&gt; nunmehr übersandt, auf welches wir vor allem in Hinblick auf die Begründung der Beschwerde gegen das verhängte Ordnungsgeld (wegen Nicht-Aufstehens bei der Urteilsverkündung) gewartet hatten, so dass auch diese Begründung demnächst nachgereicht werden kann.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-8646820939376210425?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/8646820939376210425/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=8646820939376210425' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8646820939376210425'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8646820939376210425'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/02/ag-zittau-beendet-geheimjustiz.html' title='AG Zittau beendet Geheimjustiz - Beschlüsse nach über zwei Monaten zugestellt'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-3055319176159451985</id><published>2008-01-28T19:49:00.009+01:00</published><updated>2008-04-14T17:18:18.174+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verteidigerzulassung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Geheimjustiz / Dienstaufsichtsbeschwerde'/><title type='text'>Beschwerde gegen Verteidigerentzug &amp; Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt</title><content type='html'>&lt;span style="font-family:verdana;font-size:85%;"&gt;&lt;em&gt;"Blast euch nur dem Mittelalter gegenüber auf –! Wir, wir haben eine Geheimjustiz."&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;(Kurt Tucholsky: "Begnadigung"; 1926)&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gegen den überraschenden Entzug der Zulassung aller drei Verteidiger in der Hauptverhandlung am 14.12.2007 wurde heute zunächst formal &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080128_Beschwerde%20gg%20Verteidigerentzug.pdf"&gt;Beschwerde&lt;/a&gt; eingelegt. Das Problem ist, dass der schriftliche Beschluss, mit dem den Verteidigern die Zulassung durch den Richter am Amtsgericht Ronsdorf entzogen worden war, bisher niemandem vorliegt - weder dem Angeklagten, der auf diese Weise seine Verteidigung verlor, noch den Verteidigern selbst! Solange aber die schriftlichen "Gründe" des Beschlusses nicht vorliegen, können wir uns mit diesen im Rahmen der Beschwerde auch nicht auseinandersetzen. Mit der Zustellung des Urteils beginnt aber die Frist zur Begründung der Revision zu laufen - und diese ist von zugelassenen Verteidigern oder einem Rechtsanwalt zu unterzeichnen. Nur: Zur Zeit gibt es keine zugelassenen Verteidiger, und die Beschwerde hiergegen können wir nicht begründen, solange die Grundlage (also der die Zulassung entziehende Beschluss) nicht vorliegt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das ganze Prozedere hat etwas von "Geheimjustiz" bzw. übertrifft diesen Terminus sogar; gewöhnlich ist damit gemeint, dass die Justiz Entscheidungen trifft, die vor allem der Öffentlichkeit nicht bekanntgegeben werden, womit Rechtssicherheit und Einheit der Rechtsprechung verhindert werden. Dass aber den Betroffenen selbst die Beschlüsse, die gegen sie gefällt werden, vorenthalten bleiben, war bisher eigentlich nur in den grotesken Darstellungen Franz Kafkas vorstellbar. In Zittau wird insofern gerade ein neues (und beängstigendes) Kapitel Rechtsgeschichte geschrieben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wegen der beharrlichen Weigerung des RiAG Ronsdorf, den Betroffenen den Beschluss (sowie das Protokoll der Hauptverhandlung) zu übersenden, haben wir am heutigen Tage parallel &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080128_DAB%20Ronsdorf.pdf"&gt;Dienstaufsichtsbeschwerde&lt;/a&gt; gegen den Richter eingelegt. Zwar gibt es in Deutschland eine sehr weitgehende richterliche Unabhängigkeit, die (mit historisch durchaus beachtlichen Argumenten) das Agieren eines Richters zumindest weitgehend einer Dienstaufsicht entzieht. Das Unterlassen von gesetzlich vorgeschriebenen richterlichen Handlungen fällt jedoch nicht hierunter...&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-3055319176159451985?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/3055319176159451985/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=3055319176159451985' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/3055319176159451985'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/3055319176159451985'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/01/beschwerde-gegen-verteidigerentzug.html' title='Beschwerde gegen Verteidigerentzug &amp; Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-8261086051039130570</id><published>2008-01-26T21:13:00.004+01:00</published><updated>2008-04-14T17:14:57.524+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Urteil'/><title type='text'>Schriftliches Urteil des Amtsgerichts Zittau liegt vor</title><content type='html'>Heute wurde das schriftliche &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/080126_Urteil%20von%20HV%2014%2012%2007.pdf"&gt;Urteil&lt;/a&gt; des Amtsgerichts Zittau vom 14.12.2007 zugestellt.&lt;br /&gt;Die Urteilsgründe sind im Wesentlichen unspektakulär (im Gegensatz zu dem Rest des Verfahrens), es gibt aber doch zwei interessante Punkte:&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;em&gt;"Dieser Sachverhalt steht fest aufgrund der &lt;span style="color:#ff9900;"&gt;Einlassungen des Angeklagten, soweit ihnen das Gericht zu folgen vermochte&lt;/span&gt;"&lt;/em&gt;. Sehr lustig. "Der Angeklagte", also Andreas, hat aufgrund der Vorgänge in der Hauptverhandlung keinerlei Angaben mehr gemacht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;em&gt;"Im Übrigen war zu berücksichtigen, dass gemäß § 56 ZDG die Verhängung einer Geldstrafe nach § 47 Abs. 2 StGB nicht möglich ist."&lt;/em&gt; Nach &lt;a href="http://norm.bverwg.de/jur.php?ersdig,56"&gt;§ 56 ZDG&lt;/a&gt; darf dann nicht eine Geldstrafe (die als "geringer" gilt als eine - auch zur Bewährung ausgesetzte - Freiheitsstrafe) verhängt werden, &lt;em&gt;"wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung von Freiheitsstrafe zur Wahrung der Disziplin im Zivildienst gebieten"&lt;/em&gt;. Und nun fragt sich der geneigte Leser, worin wohl diese Umstände zu sehen sind? Zu dieser Frage macht es sich das Urteil dann rel. einfach: Es schweigt hierzu. Dies allein würde die Aufhebung des Urteils durch das Oberlandesgericht nach sich ziehen (wenn es denn zu einer Revision kommt, denn die Staatsanwaltschaft versucht bisher genau diese zu verhindern, in dem sie selbst Berufung eingelegt hat, die eine Revision zur Berufung "degradiert").&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Die Revisionsbegründung wird dementsprechend neben Verletzungen des Verfahrensrechts auch die fehlerhafte Anwendung des materiellen Strafrechts rügen (da nach den niedergeschriebenen Gründen die Freiheitsstrafe gem. &lt;a href="http://norm.bverwg.de/jur.php?stgb,47"&gt;§ 47 StGB&lt;/a&gt; Abs. 2 S. 1 in eine Geldstrafe hätte umgewandelt werden müssen).&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-8261086051039130570?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/8261086051039130570/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=8261086051039130570' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8261086051039130570'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/8261086051039130570'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/01/schriftliches-urteil-des-amtsgerichts.html' title='Schriftliches Urteil des Amtsgerichts Zittau liegt vor'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-1019840067259583598.post-2856777667630866713</id><published>2007-12-22T22:24:00.009+01:00</published><updated>2008-04-26T21:33:33.417+02:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ordnungsmittel wg. Ungebühr'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Geheimjustiz / Dienstaufsichtsbeschwerde'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='StA blockiert Revision durch &quot;Sperrberufung&quot;'/><title type='text'>Unsere bescheidenen Wünsche zu Weihnachten...</title><content type='html'>... lauten wie folgt:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;eine Abschrift des Beschlusses, mit dem den Verteidigern von Andreas auf einen Schlag die Zulassung entzogen worden ist,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;eine Abschrift des Beschlusses, mit dem der Richter die gegen ihn gerichteten Ablehnungsanträge wegen Besorgnis der Befangenheit selbst als angeblich "unzulässig" verworfen und sich damit zum Richter in eigener Sache gemacht hat,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;eine Abschrift des Hauptverhandlungsprotokolls,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;und last but not least: die Durchführung der Revision gegen dieses Urteil!&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unseren entsprechenden &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/071221_Rechtsmittel%20und%20Antrag%20auf%20Uebersendung%20Beschluesse%20und%20HVP.pdf"&gt;Wunschzettel&lt;/a&gt; haben wir an das AG Zittau gerichtet. Man sollte meinen, dass solche Wünsche geradezu überflüssig sein müssten, weil man erwartet, dass derartige Schriftstücke, die in extremster Art und Weise in die Verteidigungsrechte des Angeklagten eingreifen, &lt;em&gt;selbstverständlich&lt;/em&gt; zu erlangen sind, um sich sodann mit den entsprechenden Rechtsmitteln gegen diese Beschlüsse wehren zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aber: Die Ankündigung des Richters im Anschluss an die Hauptverhandlung am 14.12., er werde den Verteidigern die gegen sie ergangenen Beschlüsse (rechtswidrig) nicht zukommen lassen, hat er zumindest bisher eingehalten. Nicht eingehalten wurde allerdings die Zusage, zumindest dem Angeklagten den entsprechenden Beschluss zukommen zu lassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem o.a. Schriftsatz haben wir auch zugleich Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Dabei stehen wir nun vor folgender Problematik: Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil ebenfalls angefochten, und zwar mit der Berufung. Das heißt zunächst einmal eigentlich, dass wir gar nicht Revision einzulegen bräuchten, denn: Wenn eine Seite Revision (an das Oberlandesgericht) und die andere Seite Berufung (an das Landgericht) einlegt, so wird die Revision "als Berufung" behandelt, und die Sache geht entsprechend an das Landgericht. Das wiederum heißt, dass dort (im Gegensatz zur Revision) die Sache komplett neu verhandelt wird und eine Überprüfung von Verfahrensfehlern am Amtsgericht &lt;em&gt;nicht&lt;/em&gt; stattfindet, die Sache also auch nicht an das Amtsgericht zurückgegeben werden kann!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung am 14.12.07 eine Freiheitsstrafe von drei Monaten (ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung) forderte und das Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von &lt;em&gt;zwei&lt;/em&gt; Monaten (ausgesetzt auf &lt;em&gt;drei&lt;/em&gt; Jahre zur Bewährung) verhängt hat, ist es nicht erklärbar, warum die Staatsanwaltschaft hier überhaupt Berufung eingelegt hat - denn nach den "Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren" darf sie ein Urteil nur dann anfechten, "wenn die Strafe in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Schwere der Tat steht" - was hier offensichtlich nicht gegeben ist. Der Verdacht besteht also, dass die Staatsanwaltschaft hier gerade verhindern will, dass das amtsgerichtliche Urteil, welches nicht im Ansatz unter rechtsstaatlichen Bedingungen zustande gekommen ist, überprüft und - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - aufgehoben wird!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das wird uns dennoch nicht davon abhalten, gegen das Urteil den Weg der Revision zu beschreiten. Es wird sich aber die Frage stellen, ob die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel von sich aus zurücknimmt, oder, wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche Wege wir beschreiten können, um sie ggf. hierzu zu zwingen - was &lt;em&gt;eigentlich&lt;/em&gt; (!) so schwierig nicht sein &lt;em&gt;dürfte&lt;/em&gt; (!), da die Staatsanwaltschaft durch &lt;a href="http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01011977_420821R5902002.htm#ivz6"&gt;Nr. 147 RiStBV&lt;/a&gt; schlicht nicht befugt ist, das vorliegende Urteil anzugreifen (es sei denn, zugunsten des Angeklagten durch eigenständige Revision aufgrund der massiven Verfahrensrechtsverletzungen, vgl. Nr. 147 Abs. 3 RiStBV). Wir werden sehen...&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die &lt;a href="http://www.systemloesungen-beutner.de/TKDV/071221_Beschwerde%20gg%20Ordnungsmittel.pdf"&gt;Beschwerde gegen die Ordnungsstrafe&lt;/a&gt; von 100 EUR (ersatzweise Ordnungshaft) wegen Andreas' Nicht-Aufstehens bei der Urteilsverkündung haben wir ebenfalls zunächst formal eingelegt, uns aber die ausführliche Begründung für die Zeit nach dem Vorliegen des Hauptverhandlungsprotokolls vorbehalten.&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/1019840067259583598-2856777667630866713?l=tkdv-zittau.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/feeds/2856777667630866713/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=1019840067259583598&amp;postID=2856777667630866713' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2856777667630866713'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/1019840067259583598/posts/default/2856777667630866713'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://tkdv-zittau.blogspot.com/2007/12/unsere-bescheidenen-wnsche-zu.html' title='Unsere bescheidenen Wünsche zu Weihnachten...'/><author><name>TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt</name><uri>http://www.blogger.com/profile/06662218349238003240</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry></feed>
